Kollegen zerstückeltUrteil da: Kölner China-Koch droht nun sogar die Todesstrafe

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Der Angeklagte mit Dolmetscher und Wachtmeister beim Prozess im Kölner Landgericht.

Köln – Der Fall um den in Köln getöteten und zerstückelten Koch aus einem China-Restaurant in der Kölner Innenstadt ging am Dienstag in die nächste Runde. Nachdem seine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilweise Erfolg hatte, kam der Mann mit einem milderen Urteil davon: Der Angeklagte muss nun insgesamt viereinhalb Jahre in Gefängnis.

Köln: Kein Totschlag, nur Körperverletzung mit Todesfolge

Der Chinese, ein ehemaliger Kollege des Opfers, sei der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, stellten die obersten Strafrichter in einem Beschluss fest. Das Kölner Landgericht hatte den Mann im Januar 2019 zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, jedoch wegen Totschlags.

Das Urteil stützte sich damals auf Indizien. Das Gericht ging davon aus, dass die beiden Köche immer wieder aneinandergeraten waren. Höhepunkt war eine Prügelei auf offener Straße im Juli 2016, bei der der später Verurteilte viel hatte einstecken müssen.

Köln: Koch zerstückelt und fachmännisch zerteilt

Aus Zorn habe er seinen Landsmann wenig später mit Vorsatz getötet und anschließend zerteilt – so, „wie er es im Rahmen seiner Kochausbildung gelernt“ habe, hatte es der Richter damals formuliert. Um die Leiche eines Menschen zu zerteilen, brauche es nur ein scharfes Messer, hatte es ein Gerichtsmediziner beschrieben. Das Opfer sei zerstückelt worden von einer anatomisch geschulten Person, die gezielt um die Knochen herum geschnitten hat, Teile womöglich zuvor abkochte.

Der genaue Ablauf blieb letztlich aber offen. Der Chinese hatte die Tat bestritten. Die Einzelteile der Leiche tauchten später an zwei unterschiedlichen Orten in der Stadt auf. Kinder fanden sie am Rhein und in einem Waldstück.

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Der BGH kam  zu dem Schluss, dass der Koch bei seiner Attacke auf den Kollegen nicht zwangsläufig auch dessen Tod in Kauf genommen haben muss. Es sei denkbar, dass er ihn nur habe verletzen wollen.

Köln: Anwalt spricht von möglicher Todesstrafe in China

Verteidiger Raphael Botor machte in seinem Plädoyer auf die Möglichkeit einer Doppelbestrafung seines Mandanten in China aufmerksam, sollte er abgeschoben werden. Dort könne dem Angeklagten bei einer neuerlichen Verurteilung wegen desselben Delikts sogar die Todesstrafe drohen.

Ob der Angeklagte nach Verbüßung seiner Haftstrafe abgeschoben wird, das hätten Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde zu entscheiden, erklärte das Gericht. Der Angeklagte sitzt seit rund zwei Jahren in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird auf die Strafe angerechnet. Gegen das Urteil vom Dienstag kann Revision eingelegt werden.