Erste Corona-BilanzPolizei ist stolz auf die Kölner, doch es gibt ein großes „Aber"

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Nun gilt in ganz Deutschland unter anderem die 2-Personen-Regel: Um das Coronavirus einzudämmen, müssen sich die Bürger an die neuen Bestimmungen halten. Wer dagegen verstößt, muss teilweise extrem hohe Geldstrafen zahlen. Unser Bild entstand am 22. März 2020 in Frankfurt (Hessen) – da galten die neuen Beschlüsse noch nicht.

von Thomas Werner (tw)

Köln – Fünf Tage ist es her, dass in Köln die Corona-Schutz-Verordnungen in Kraft getreten sind. Mit der Hoffnung, die Ausbreitung des Virus entscheidend eindämmen zu können, wurden am Montag (23. März) einschneidende Maßnahmen für das tägliche Leben der Bürger in der Stadt getroffen.

Köln: Polizei zieht erste Corona-Bilanz und sie ist positiv

Nun zieht die Kölner Polizei eine erste Bilanz: Die Streifenteams schritten seit Wochenbeginn rund 170 Mal im Zusammenhang mit den Corona-Schutzmaßnahmen ein. Nicht immer waren dabei aber gravierende Verstöße festzustellen. Zumeist reichten aufklärende Gespräche, der Hinweis auf die geltenden Verbote und Platzverweise.

Die Zahl der Anzeigen ist relativ überschaubar: Bislang fertigten die Polizisten 23 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Verordnung.

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Besonders motivierend und erfreulich sind die vielfältigen Dank-Aktionen für die Polizistinnen und Polizisten sowie Alle, die „im Dienst" bleiben, während andere zu Hause bleiben „müssen".

Polizei Köln: Uwe Jacobs lobt die Kölner für ihre Disziplin

Polizeipräsident Uwe Jacob ist über die bisherige Entwicklung erfreut und spricht ganz großes Lob an die Kölner und Leverkusener aus: „Es herrscht insgesamt eine tolle Disziplin. Nachdem wir noch in der vergangenen Woche sogenannte Corona-Partys auflösen mussten, hat sich die Situation auf den Plätzen, Straßen und in den Parks deutlich gebessert. Der Ernst der Situation scheint nun endlich angekommen zu sein."

Seit dem 23. März sind unter anderem Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen untersagt, Spiel- und Sportplätze sowie viele andere Freizeiteinrichtungen gesperrt oder geschlossen. Das Picknicken und Grillen, sowie das Rauchen von Shishas verboten.

In Bergheim hatte es am Mittwoch einen krassen Fall gegeben, als die Polizisten des Rhein-Erft-Kreises eine Strafe von 5000 Euro gegen die Betreiber einer Shisha-Bar aussprechen mussten, die unerlaubt geöffnet hatte (hier lesen Sie mehr).

Köln: Trotz Corona-Verbot teilweise Läden geöffnet

Auch in Köln sind solche Fälle vereinzelt aufgetreten. Und das ist das große „Aber" der bisherigen Polizei-Bilanz: 

Während der Streifenfahrten und durch Zeugenanrufe treffen die Beamten immer wieder auf kleine Gruppen oder stellen fest, dass Gaststätten und Cafés, trotz Verbot und auch ohne Gäste, geöffnet werden. In drei Fällen wählten Supermarktmitarbeiter den Notruf: Kunden waren wegen des durch die Geschäfte eingeführten „Pro-Kopf-Limits" auf Waren handgreiflich geworden. (tw)