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Deutzer Brücke, 4.35 UhrFehltritt nach Party-Nacht? Kölner Karnevalist vor Gericht

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Auch der Tanzoffizier lebt für den Karneval. Das Foto zeigt die Sessions-Eröffnung auf dem Kölner Heumarkt am 11.11. 2019. 

von Iris Klingelhöfer (iri)Markus Krücken (krue)

Köln  – Im Karneval steht er auf der Bühne beim Gardetanz im Mittelpunkt, glänzt in schnieker Uniform, mit Dreispitz und Perücke neben dem Tanzmariechen. Jetzt hat ein Tanzoffizier einer Kölner Karnevalsgesellschaft einen Auftritt der ganz anderen Art – vor dem Amtsgericht. 

  • Tanzoffizier vor Kölner Amtsgericht
  • Kölner Karnevalist muss sich rechtfertigen
  • Es geht um Trunkenheit im Straßenverkehr

Kölner Amtsgericht: Karnevalist hat Strafbefehl über 750 Euro nicht akzeptiert

Wie EXPRESS erfuhr, soll er am 27. Juni 2020 gegen 4.35 Uhr betrunken auf einem E-Scooter über die Deutzer Brücke gefahren sein. Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr hatte der Karnevalist zunächst einen Strafbefehl über 25 Tagessätze á 30 Euro erhalten. Die Geldstrafe wollte er allerdings nicht akzeptieren. 

Über seinen Anwalt Marc Michelske legte der Tanzoffizier gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Daher kommt es nun am 4. Juni zur Verhandlung vor dem Kölner Amtsgericht. Auch Zeugen sind geladen. 

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Kölner Karnevalist: Nach einem Sturz alarmierten Rettungskräfte die Polizei

Laut Michelske erinnert sich sein Mandant selbst nicht mehr an den Vorfall. „Nur, dass er den E-Scooter mit nach Hause nehmen wollte. Und dass sie zu viert unterwegs waren“, so der Anwalt. Weil er dann jedoch gestürzt sei, hätten seine Freunde einen Rettungswagen gerufen.

Die Rettungskräfte schalteten die Polizei ein. Denn der Tanzoffizier, der laut seines Anwalts einer kleineren Gesellschaft und keinem Traditionscorps angehört, war betrunken. Sein Mandant habe einen Alkoholwert von mehr als 1,6 Promille gehabt, erklärt Marc Michelske. 

Kölner Anwalt Michelske: „So langsam können die E-Scooter gar nicht fahren“

Laut Anwalt hatte der Karnevalist mit dem E-Scooter vom Ort der Anmietung bis zum Sturz rund 900 Meter in 30 Minuten zurückgelegt. Das soll die GPS-Auswertung ergeben haben. „So langsam können die E-Scooter gar nicht fahren“, argumentiert Michelske. 

Das spräche dafür, dass er den Elektro-Roller geschoben hat. Einer entsprechenden Beschwerde des Anwalts gab das Landgericht aber nicht statt. Marc Michelske: „Es würde reichen, wenn er nur ein Stück gefahren sei, so die Begründung.“

Dem Kölner Anwalt geht es auch um etwas Grundsätzliches. „Der Witz an E-Scootern ist, wenn man damit alkoholisiert fährt, wird einem die Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen entzogen – man darf aber weiterhin E-Scooter fahren.“ Es sei logischer, in solchen Fällen ein Fahrverbot für E-Scooter zu verhängen. 

Auch sein Mandanten, der beruflich auf das Auto angewiesen ist, war seinen Lappen für mehrere Monate los. „Er hat sich dann einen E-Scooter gekauft und ist damit täglich zur Arbeit gefahren“, erzählt der Anwalt.