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Dachdecker-Betrieb im FokusKöln: Mitarbeiter entlassen, weil er in Quarantäne muss

Dachdecker_Symbol

Ein Dachdecker wurde gekündigt, weil er in Quarantäne musste. Doch das Kölner Arbeitsgericht hat die Kündigung nun gekippt. Das Symbolfoto entstand 2020 in Mecklenburg-Vorpommern.

von Thomas Werner (tw)

Köln – Als wäre Corona an sich nicht schon schlimm genug: Jetzt müssen sich Kölner Gerichte auch mit den Streitfällen beschäftigen, die daraus entstehen. Am Mittwoch (21. April) fiel die Entscheidung in einem kuriosen Prozess vor dem Arbeitsgericht.  

  • Köln: Arbeitsgericht kippt Kündigung
  • Arbeitnehmer wegen Corona-Quarantäne entlassen
  • Kleiner Dachdecker-Betrieb im Fokus

Dabei hat das Arbeitsgericht die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erklärt, die ein Arbeitgeber aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne gegenüber seinem Arbeitnehmer ausgesprochen hatte.

Arbeitsgericht Köln kippt Kündigung wegen Quarantäne

Was war genau passiert? Der Mann, ein Mitarbeiter eines kleinen Dachdecker-Betriebs, befand sich auf telefonische Anordnung des Gesundheitsamts im Oktober 2020 in Quarantäne. Der Bruder seiner Partnerin war mit Corona infiziert, der Mann als Kontaktperson identifiziert.

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Der Mitarbeiter informierte seinen Arbeitgeber, stieß aber auf taube Ohren: Offenbar wurde ihm nicht geglaubt, dass die Quarantäne tatsächlich angeordnet worden war. Wie das Gericht später mitteilte, soll der Arbeitgeber vermutet haben, der Mitarbeiter wolle sich nur „vor der Arbeit drücken”.

Mitarbeiter in Quarantäne: Betrieb verlangt schriftliche Bestätigung

Der Dachdecker-Betrieb verlangte eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes, die der Arbeitnehmer auch telefonisch dort einforderte. Als diese schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes auch nach mehreren Tagen noch nicht vorlag, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis.

In den Augen des Gerichts war diese Kündigung aber rechtswidrig, die Kammer gab der Kündigungsschutzklage statt. Zwar finde das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung, wonach eine Kündigung auch ohne Angabe von Gründen rechtmäßig sei.

Kündigung gekippt: Mann gewinnt Prozess vor Kölner Gericht

Allerdings: „Das Gericht sah die Kündigung als sittenwidrig und treuwidrig an. Der Arbeitnehmer habe sich lediglich an die behördliche Quarantäneanordnung gehalten”, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. 

Erschwerend sei nach Angaben des Gerichts hinzugekommen, dass der Arbeitnehmer den Mitarbeiter ausdrücklich aufgefordert hatte, trotz der Anordnung der Quarantäne auf der Arbeit zu erscheinen.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. (tw)