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Corona-Regeln zu HauseDarf die Kölner Polizei jetzt private Wohnräume kontrollieren?

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Unter welchen Umständen darf die Kölner Polizei auch Privathaushalte kontrollieren? Ein Kölner Rechtsanwalt klärt auf. (Symbolfoto vom 14. Oktober.)

von Madeline Jäger (mj)

Köln – Die Inzidenzzahl in Köln steigt, seit Montag (2. November) befindet sich die Stadt im „Lockdown light“ und Kölner dürfen sich nur noch mit einem weiteren Haushalt treffen. Doch können Behörden private Treffen in Wohnungen aktuell überhaupt kontrollieren?

Der Kölner und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat bereits eine stärkere Durchsetzung der Corona-Regeln in Wohnungen gefordert. In Bayern soll das praktiziert werden. Wie weit darf die Polizei in Köln gehen?

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt gegenüber EXPRESS, ob und in welcher Form solche Kontrollen möglich wären.

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Redaktion: Ist es nach jetziger Rechtslage möglich, dass die Kölner Polizei Kontrollen im privaten Wohnraum durchführt?

Rechtsanwalt Christian Solmecke: Nein, es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, dass die Kölner Polizei in Wohnungen die Einhaltung von Abstandsregelungen oder Hygienevorschriften kontrolliert. Die Coronaschutzverordnung NRW gilt ausdrücklich nur im öffentlichen Raum. Trifft man sich im privaten Bereich mit vielen Leuten, ohne den Mindestabstand einzuhalten, stellt das keine Ordnungswidrigkeit dar.

Die Polizei- und Ordnungsbehörden dürfen also nicht eine Wohnung betreten, weil angeblich die Gefahr einer Verletzung der Coronaschutzverordnung besteht. Eine solche Gefahr ist dann nämlich ausgeschlossen.

Darf die Polizei eine Wohnung ohne richterlichen Beschluss betreten?

Um die Einhaltung der Corona-Regelungen zu kontrollieren, darf die Polizei eine Wohnung wie gesagt ohnehin nicht betreten.

Grundsätzlich ist das Betreten von Wohnungen durch Polizei- und Ordnungsbehörden dagegen zulässig, wenn dies zum Schutz eines Einzelnen oder des Gemeinwesens gegen dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist.

Soll die Wohnung nach einer bestimmten Sache oder Person durchsucht werden, ist zudem immer ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich. Nur bei Gefahr im Verzug müssen die Polizisten einen solchen Beschluss nicht abwarten. Das ist immer dann der Fall, wenn durch die zeitliche Verzögerung ihre Ermittlungen behindert würden.

In welcher Form könnten solche Kontrollen aktuell rechtlich unbedenklich ablaufen?

Erfahren die Polizei- und Ordnungsbehörden von großen Feiern oder Zusammenkünften im privaten Bereich, können sie in Nordrhein-Westfalen zunächst einmal nur auf die damit verbundene Gefahr hinweisen. Eine Wohnung dürfen sie dabei nicht betreten.

Natürlich können sie ein Vorgehen gegen die privaten Veranstaltungen auf andere Weise rechtfertigen. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass in den Privaträumen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden, ist das Betreten unter Umständen zulässig. Die polizeilichen Maßnahmen müssen dabei immer verhältnismäßig sein.