Corona-Panik im Kölner LandgerichtMundschutz führt zu Freilassung von Häftling

Landgericht

Am Landgericht Köln kam es am Dienstag zu einer kuriosen Situation. 

Köln – Der Fall war eher klein, die Panik hingegen riesig. Ein in Haft sitzender Ladendieb sollte sich am Dienstag (31. März) eigentlich vor dem Amtsgericht verantworten, doch die Wachtmeister brachten den 23-Jährigen aufgrund eines angeblichen Corona-Verdachts nicht in den vorgesehenen Gerichtssaal 18. Das hatte zur Folge, dass der Beschuldigte ohne Verfahren wieder auf freien Fuß kam.

Köln: Red Bull beim Discounter Aldi geklaut

Der Angeklagte hatte vergangene Woche beim Discounter Aldi in Holweide zwei Pakete mit insgesamt 89 Dosen des Energydrinks Red Bull geklaut und war auf frischer Tat ertappt worden. Da der Mann obdachlos war, kam er direkt in Haft und sollte am Dienstag (31. März) im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens, dem sogenannten Schnellgericht, direkt abgeurteilt werden.

Da der 23-Jährige in der JVA unter leichten Erkältungssymptomen litt, wurde er dort in Einzelhaft genommen und bekam einen Mundschutz. Mit dem wurde er dann auch am Vormittag aus der JVA zum Gerichtsgebäude gebracht.

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Köln: Dieb darf nicht zum Prozess und wird aus Haft entlassen

Als der Mann dann noch äußerte, das sei „wegen Corona“, schalteten die Wachtmeister den Sicherheitsdezernenten des Landgerichts ein. Der verfügte: Der Angeklagte darf nicht zum Prozess. Und so staunten Richterin, Staatsanwalt und Verteidigerin nicht schlecht, dass sie nicht verhandeln konnten.

„Der Haftbefehl wird aufgehoben“, verkündete die Richterin, denn nur wegen des geplanten Schnellprozesses war der Mann überhaupt in Haft. Er kam frei, muss sich nun zu einem anderen Zeitpunkt verantworten. Mutig suchte Anwältin Susanne Cziongalla ihren Mandanten, der noch weitere offene Verfahren hat, danach noch im Vorführbereich des Landgerichts auf, um ihm die Situation und seine Entlassung ohne Prozess zu erklären.

JVA Köln: Einfacher Mundschutz und Test als Vorsichtsmaßnahme

Der Mann mit Schnupfen und Husten saß nun völlig sinnlos in der JVA Ossendorf hinter Gittern. Auf EXPRESS-Anfrage stellt die stellvertretende JVA-Leiterin Kim Himmelreich unmissverständlich klar, dass begründete Corona-Verdachtsfälle im Gefängnis in der Quarantäne enden und dann sicher niemand zum Gericht geschickt würde.

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Im aktuellen Fall sei der Mann rein vorsorglich mit einem einfachen Mundschutz ausgestattet worden, auch sei er auf das Virus getestet worden; das Ergebnis stehe aber noch aus. Bestätigte Fälle von Corona gibt es in der JVA bisher nicht.