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Corona-KontrollenAm Alter Markt: Knöllchen droht, weil Mann ein Kölsch trank

altermarkt

Am Alter Markt in Köln griff das Ordnungsamt am Donnerstag durch.

von Markus Krücken (krue)

Köln – Die Corona-Krise ist für die Gastronomie der blanke Horror.

Auch vor dem mit Spannung erwarteten morgigen Montag, wenn im Zuge der Lockerungen die Betriebe unter Auflagen wieder öffnen dürfen, ist die Verunsicherung unter den Wirten spürbar groß.

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Dazu werden die bestehenden Regeln weiterhin von den Beamten des Ordnungsamts zuverlässig kontrolliert.

Köln: Sprecherin bestätigt Einsatz im Täglich

So nach EXPRESS-Informationen auch am Donnerstag vergangener Woche in der Altstadt. Der Ordnungsdienst war darauf hingewiesen worden und schritt in der beliebten und lang etablierten Kölschkneipe namens „Täglich“ zur Tat.

Eine Sprecherin des Ordnungsamts bestätigte auf unsere Nachfrage den Einsatz am Alter Markt, der einmal mehr deutlich macht, wieviel Verunsicherung unter Gästen und Inhabern besteht:

„Der Ordnungsdienst hat am Donnerstagmittag die genannte Gaststätte nach entsprechenden Hinweisen überprüft.

Vor Ort wurde festgestellt, dass innerhalb des 25-Meter-Radius um die Gaststätte dort verkauftes Kölsch im Glas verzehrt wurde.

Dies ist nach der gültigen Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW verboten (§9 CoronaSchVO). Die Außendienst-Mitarbeitenden dokumentierten sowohl einen Verstoß eines Kunden, der im Außengastronomie-Bereich der Gaststätte saß und ein Kölsch trank, als auch den Verstoß der Gaststättenbetreiberin.“

Ein ähnlicher Fall wie neulich im „Rolandseck“ in der Südstadt.

Weil Kunden vor dem Lokal Bier trinkend zusammen gestanden hatten, droht dem Wirt nach der Kontrolle des Ordnungsdienstes nach seiner Aussage ein Bußgeld von 2000 Euro, woraufhin sich Kunden und prominente Unterstützer wie Pfarrer Hans Mörtter massiv beschwerten hatten.

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Auf Nachfrage im Lokal am Alter Markt wollte eine Mitarbeiter des Täglich sich nicht offiziell äußen.

Bußgeldbescheid noch offen

Das kolportierte Gerücht indes, wonach auch für das Täglich bei dem besagten Einsatz von einem Bußgeld in Höhe von 2500 Euro die Rede gewesen sein soll, bestätigt die Sprecherin indes nicht:

„Die Gaststätte täglich wurde auch an den folgenden Tagen kontrolliert, aber keine neuen Feststellungen registriert.

Die Bußgeldstelle prüft, ob die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind und ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet bzw. durchgeführt werden kann. Die von Ihnen genannte Bußgeldsumme von 2500,- Euro können wir nicht bestätigen.“