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Corona-AlarmKölner Star-Anwalt will Hooligan-Prozess mit pfiffiger Idee retten

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Die Verteidiger Gottfried Reims (l.) und Claus Eßer mit ihren Mandanten im Amtsgericht Köln.

Köln – Der Kölner Star-Verteidiger Gottfried Reims wollte ein Verfahren vor dem Amtsgericht Köln um zwei mutmaßliche Hooligans vor einer Absage aufgrund der Corona-Warnung bewahren. Reims hatte die pfiffige Idee, unter freiem Himmel zu verhandeln – im Rahmen eines Ortstermins. So hätten sich die Prozessbeteiligten ausreichend vor einer Ansteckung schützen können.

Köln: Hooligan soll auf Polizisten zugerast sein

Beim laufenden Verfahren wird zwei Fans (25, 30) des 1. FC Köln vorgeworfen, im Rahmen der Zweitliga-Partie der Geißböcke gegen Union Berlin im August 2018 an einem Angriff auf den Fanbus der Berliner beteiligt gewesen zu sein. Ein Bus wurde durch Steinwürfe beschädigt, danach soll der 25-Jährige mit seinem Opel Corsa auf der Flucht beinahe Polizisten überfahren haben.

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Die Tat fand im August 2018 statt.

Beim dritten Verhandlungstag hatte der Angeklagte den Vorwurf vehement bestritten. Es müsse eine Verwechslung vorliegen, denn er wäre gewiss nicht auf die Beamten zugefahren. Der Mitangeklagte, der im später gestoppten Auto saß, äußerte sich bisher nicht.

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Sein Verteidiger Claus Eßer regte die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage ein, was Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn mit Hinweis auf ein ähnliches Verfahren in Leverkusen ablehnte.

Kölner Richter setzt Verfahren wegen Corona aus

Da noch weitere Zeugen fehlten, unter anderem eine Polizistin von der derzeit wegen der Corona-Krise abgeriegelten Nordseeinsel Borkum, vertagte der Richter den Prozess auf unbestimmte Zeit, was auch dem Schutz der Beteiligten aufgrund der Ansteckungsgefahr diente.

Der Antrag von Verteidiger Reims, den nächsten Prozesstag am Tatort zu verbringen, lief damit ins Leere. Im Freien hätte man den gebotenen Mindestabstand besser als im Gerichtssaal einhalten können.

Corona: Justizminister empfahl Verschiebung von Prozessen

Mit der Vertagung des Prozesses setzte der Richter auch eine Empfehlung des NRW-Justizministers Peter Biesenbach (CDU) um. „Sitzungen sollen nur durchgeführt werden, wenn sie keinen Aufschub dulden“, hatte Biesenbach erklärt. Da die Angeklagten im aktuellen Fall nicht in Haft sitzen, war die Dringlichkeit der Durchführung der Hauptverhandlung nicht geboten.

Aktuell hat das Amtsgericht die meisten Verfahren aufgrund der Infektionsgefahr durch das Coronavirus ausgesetzt. „Ob Verhandlungen tatsächlich stattfinden, haben letztlich die zuständigen Richterinnen und Richter im Rahmen der jeweiligen Prozessordnung zu entscheiden“, sagt Wolfgang Schorn, Sprecher des Kölner Amtsgerichts.

Auch im Landgericht Köln finden viele Verfahren nicht statt. Zuletzt hatte ein Richter buchstäblich in letzter Sekunde ein Verfahren um schwere Brandstiftung ausgesetzt (hier lesen Sie mehr); vor dem Landgericht hätte sich am Dienstag eigentlich der sogenannte Siegauen-Vergewaltiger nach einem Zellenbrand in der JVA Ossendorf verantworten müssen.