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Bundes-NotbremseEs wird noch strenger: Neue Maskenregel in Bussen und Bahnen der KVB

kvb_25_01_2021

In Köln gibt es ab Samstag (24. April) eine neue Regelung bezüglich Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Foto wurde im Januar in Köln aufgenommen.

von Adnan Akyüz (aa)

Köln – Das neue Infektionsschutzgesetz („Bundes-Notbremse“) sieht vor, dass ab einer Inzidenz von 100 (drei Tage in Folge) bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr nur noch Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) zulässig sind. Die Regelung gilt also auch in Köln, wo die Zahlen seit Tagen steigen.

  • FFP2-Maskenpflicht in ÖPNV
  • Auch in Köln bei der KVB
  • Regelung soll besseren Schutz bieten

Damit entfällt die bisherige Regelung, welche grundsätzlich auch sogenannte OP-Masken/medizinische Masken erlaubte. Mit dem Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes am Samstag (24. April) gilt auch die neue ÖPNV-Regel.

Köln: FFP2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen

In einer Mitteilung des Verkehrsverbund Rhein-Sieg, dem auch die Kölner Verkehrs-Betriebe angehören, heißt es: „Insgesamt wird damit die Sicherheit nochmals erhöht. In Bussen und Bahnen ist so der bestmögliche Schutz vor Ansteckung gegeben, gerade auch im Vergleich zu anderen öffentlichen Räumen.“

Weitere wichtige Bausteine zur Eindämmung des Coronavirus sind bei Fahrten mit Bus und Bahn:

  • das Abstandhalten zu anderen Fahrgästen, indem z.B. alle Türen zum Ein- und Aussteigen genutzt werden und sich die Fahrgäste gleichmäßig im Fahrzeug verteilen.
  • das Verschieben von Einkaufs- und Besorgungsfahrten auf Zeiten, in denen Berufspendler nicht unterwegs sind.
  • Beachten der Hygienehinweise der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts wie gute Handhygiene und das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette
  • der Verzicht während der Fahrt zu essen und zu trinken (aa)