Blick nach obenKölner Polizei präsentiert Neuheit, die üblen Streit schlichten soll

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Blick nach oben: Polizeipräsident Uwe Jacob (Mitte) nahm am Freitag (20. November) mit Alexander Stolz (l.) und Martin Lotz (r.) die neue Technik in Augenschein.

von Thomas Werner (tw)

Köln – Neuigkeiten von der Polizei Köln: Aus Gründen des Versammlungsrechts sind die polizeilichen Videoanlagen in Köln mit neuer Technik ausgerüstet worden.

Der Clou: Durch technische Kniffe, unter anderem schwenkbare Kameras, ist es seit Freitag (20. November) nun einfacher zu erkennen, wann die Kameras Bilder aufzeichnen und wann nicht. Die Abschaltung der Aufzeichnung kommt besonders bei legalen Versammlungen oder Demonstrationen zum Einsatz.

Polizei in Köln mit neuer Kamera-Technik

Bislang war die Abschaltung der Aufzeichnung zwar durch die Leitstelle gesteuert worden, aber nicht von außen sichtbar gewesen. Viele Demo-Teilnehmer fühlten sich deshalb illegal beobachtet, auch wenn sie gar nicht gefilmt wurden.

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Während die fest installierten Panomera-Kameras durch neongelbe Rollos mit einem klaren Symbol (durchgestrichene Kamera) abgedeckt werden, schwenken die neuen PTZ-Kameras (PTZ steht für „Pan-Tilt-Zoom”) deutlich sichtbar zur Seite. Noch in diesem Jahr sollen alle Kameras umgerüstet sein.

Präsident Uwe Jacob nahm Neuerungen selbst in Augenschein

Polizeipräsident Uwe Jacob machte sich mit dem Leitenden Polizeidirektor Martin Lotz und Polizeioberrat Alexander Stoll am Freitagnachmittag (20. November) am Bahnhofsvorplatz selbst ein Bild von der neuen Ausstattung.

Jacob betont: „Die Verfassung schützt die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit als ganz wesentliche Grundrechte. Durch die neue Technik können Versammlungsteilnehmer sich selbst vergewissern, dass sie bei der öffentlichen Meinungskundgabe von der Polizei über die Videoanlagen nicht beobachtet werden.”

Video-Überwachung der Kölner Polizei steht auch in der Kritik

Die Videoüberwachung der Kölner Polizei wird seit Jahren diskutiert. Kritiker wie die Initiative „kameras-stoppen.org” halten sie für rechtswidrig, der Streit um Verhältnismäßigkeit und Datenschutz beschäftigt auch das Verwaltungsgericht Köln.

Kritiker bemängelten, auch das Ausrichten von ausgeschalteten Kameras auf Demo- oder Versammlungs-Teilnehmer wirke einschüchternd und stelle daher einen Eingriff in die individuelle Versammlungsfreiheit und die kollektive Meinungsfreiheit dar. Zumindest diese Baustelle ist mit der technischen Neu-Ausrüstung nun geschlossen. (tw)