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Bleibt die Inzidenz unter 100?Was nächste Woche in Köln wieder erlaubt sein könnte

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Der Inzidenzwert sinkt, die dunklen Wolken verziehen sich. Was könnte in Köln bald wieder erlaubt sein? Stadtpanorama vom 13. Mai. 

Köln – Seit Samstag (15. Mai) liegt der Inzidenzwert in Köln unter 100 – am Sonntag (16. Mai) bei 89,8. Dennoch gelten in der Domstadt nach wie vor verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen. Doch wie sieht es nächste Woche aus?

  • Köln seit Samstag (15. Mai) mit Inzidenz unter 100
  • Welche Lockerungen könnten in Köln kommen?
  • Krisenstab der Stadt tagt am Montag (17. Mai)

Noch beginnt etwa die nächtliche Ausgangssperre bereits um 21 Uhr und Geschäfte dürfen ihre Kundinnen und Kunden nicht in ihren Räumlichkeiten empfangen, sondern müssen auf das „Click & Collect“-Prinzip setzen. Doch das könnte sich kommende Woche schon ändern.

Köln: Krisenstab tagt am Montag – kommen dann die großen Lockerungen?

Am Montag (17. Mai) will der städtische Krisenstab darüber entscheiden, ob die aktuell geltende Allgemeinverfügung verlängert wird.

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Sollte dies nicht der Fall sein, würde ab kommendem Dienstag die bundeseinheitliche Notbremse greifen. Doch auch diese könnte für die Stadt schon bald nicht mehr gelten. Wann ist das der Fall?

Bundesnotbremse tritt bei Inzidenz unter 100 außer Kraft

Seit Sonntag (16. Mai) ist zum Beispiel ein Besuch im Kölner Zoo wieder möglich, wenn auch mit negativem Test-Ergebnis.

Grundsätzlich gilt, dass wenn die Inzidenz in Köln an fünf aufeinander folgenden Tagen unter einem Wert von 100 liegt, die Bundesnotbremse außer Kraft tritt und die Stadt sich an die Landesvorgaben halten muss.

Bei einer stabilen Inzidenz zwischen 50 und 100 sieht die Corona-Schutzverordnung vor, dass etwa die nächtliche Ausgangssperre vollständig entfällt und die Kontaktbeschränkung gelockert wird. Somit wären Treffen von fünf Personen aus zwei Haushalten, plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre, möglich.

Wann sind Konzerte in Köln wieder möglich? 

Zudem könnten Konzerte unter freiem Himmel mit bis zu 500 Personen stattfinden, wenn es einen Sitzplan gibt sowie die Besucherinnen und Besucher ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können.

Außengastronomien könnten öffnen, Besuche von Museen, Kunstaustellungen und Galerien wären mit vorheriger Terminbuchung wieder möglich, genauso wie die Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen wie Minigolfanlagen, Kletterparks und Hochseilgärten.

Köln: Negative Testergebnisse in Geschäften und Hotels

Auch der Einzelhandel würde enorm profitieren. Alle Geschäfte dürften wieder öffnen, das „Click & Meet“-Prinzip würde entfallen, eine vorherige Terminvereinbarung wäre nicht mehr nötig. Die einzigen Voraussetzungen: Es darf nur ein Kunde oder eine Kundin pro 20 Quadratmeter den Laden betreten, zudem müssen die Kundinnen und Kunden ein negatives Testergebnis vorzeigen.

Hotels dürften wieder für Privatgäste öffnen und 60 Prozent ihrer Kapazität belegen, Übernachtungen in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen wären zulässig. Auch hier ist immer ein negativen Testergebnis die Voraussetzung.

Stadt Köln könnte Lockerungen verhindern

Ob all diese Lockerungen tatsächlich in Kraft treten, sollte die Inzidenz fünf Tage unter 100 liegen, ist bisher unklar. Mit Hilfe einer Allgemeinverfügung könnte die Stadt Lockerungen verhindern, etwa wenn sich die Lage auf den Intensivstationen nicht verbessert.

Zwar spreche der Krisenstab bereits über dieses Szenario, entschieden werde zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nichts, sagte ein Sprecher der Stadt dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Wir wollen nichts überstürzen, sondern gehen ein Schritt nach dem anderen.“

Der erste dieser Schritte ist nun die Entscheidung des Krisenstabs über die aktuelle Allgemeinverfügung am Montag. Eine Aufhebung wäre schließlich schon mit Lockerungen verbunden – wenn auch auf Grundlage der Bundesnotbremse. (red)