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Blamage an TH KölnStudenten klauen Kommilitonen das Prüfungsmodell

TH in Deutz

Schauplatz der Affäre: Die Technische Hochschule in Deutz. Die Architektur-Fakultät befindet sich in einem eigenen Gebäudetrakt.

von Ayhan Demirci (ade)

Köln – In diesem Fall bekommt die Redewendung „Mist gebaut“ eine besondere Bedeutung. Denn Schauplatz und Tatort ist das „Institut für Städtebau“ der Technischen Hochschule (früher Fachhochschule) Köln. Jetzt ist die universitäre Einrichtung durch zwei angehende Akademiker in einen Prozess verwickelt worden. Es geht um einen betrügerischen Akt – und Diebstahl.

Klauaffäre an der Fakultät

Die Geschichte ist aktenkundig (532 Ds 302/16) und spielt an der Fakultät von Jürgen von Brandt, Professor für Städtebauliches Entwerfen und Planungspraxis.

Alles dreht sich um eine Prüfung und die Frage, wie sie zu bestehen ist. In den Prozessakten heißt es: „Die Angeklagten begaben sich gegen 13.00 Uhr ins Labor der Fachhochschule und ließen sich dieses vom Hausmeister unter dem Vorwand, sie müssten ihr Modell holen, aufschließen. Sodann entnahmen sie den dortigen Regalen das Städtebaumodell der geschädigten Zeugen U. und V.“

Blamabel, aber wahr: Die 24-jährigen Studenten stahlen das aufwendige Modell der Kommilitonen, eine Woche vor deren Prüfung. Die hatten sich für die Aufgabe („Umgestaltung des Bebelplatzes in Deutz“) außerordentlich Mühe gegeben: Sie benutzten für ihr Modell sogar eine Fräse, was unüblich ist.

Studenten-Duo sprühte das Modell um

Um den Betrug zu kaschieren, hatten die Täter die schwarze Holzfaser-Grundplatte weiß angesprüht und die individuelle Ausfräsung mit sogenannter FIN-Pappe ausgefüllt. Bestanden haben sie die Prüfung dennoch nicht…

„Wir sind doch nicht so blöd...“

Der Diebstahl flog jedenfalls auf – die nun verfeindeten Kommilitonen trafen sich vor Gericht wieder. Wo die Angeklagten ihre Unschuld beteuerten: Sie hätten ihr Leben lang hart gearbeitet, sich nie etwas zuschulden kommen lassen und wären als Akademiker nicht „so blöd“ eine solche Tat zu begehen.

Das sah das Amtsgericht anders. Wegen der absoluten Glaubwürdigkeit der Zeugen gab es keine Zweifel an der Schuld der Studenten. Sie erhielten wegen gemeinschaftlich begangenen Diebstahls Geldstrafen in Höhe von 1.200 bzw. 600 Euro (die Höhe bemisst sich nach dem Einkommen).

Wieder Prozess: Professor als Zeuge

Die Verurteilten gingen in Berufung, wo auch ihr Professor als Zeuge aussagte. Der Richter legte nahe, die Berufung zurückzunehmen, da keine Aussicht auf Erfolg bestand. Die Angeklagten folgten dem. Das Urteil ist damit nun rechtskräftig.

Täter studieren weiter an der TH Köln

Die Bestohlenen haben mittlerweile ihren Abschluss geschafft, die  anderen beiden arbeiten noch dran. Die TH verhängte keine Maßnahmen. In der Fakultätsleitung spricht man von einer „Dummheit“, die begangen worden sei – und die Studenten hätten hoffentlich für ihr Leben gelernt.

(exfo)