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Biergarten statt JobKölner Detektive packen aus: So jagen wir die Homeoffice-Lügner

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Der Kölner Privatdetektiv Lothar Wenzel bekommt täglich Anfragen von Firmen, die ihre Mitarbeiter im Homeoffice überwachen wollen.

von Madeline Jäger (mj)

Köln – Viele Kölner arbeiten in der Corona-Krise im Homeoffice. Doch nicht alle Arbeitgeber haben dabei Vertrauen in ihre Mitarbeiter. Auch Kölner Unternehmen setzen täglich Privatdetektive auf ihre Beschäftigten an, um sie im Homeoffice zu überwachen. Beschäftigte, die zu Hause nicht arbeiten, sondern nachweislich blau machen, können so in Teufels Küche geraten.

Kölner Privatdetektive decken auf, wie die Beschattung von Beschäftigten im Homeoffice funktioniert und welche Mitarbeiter sich davor fürchten müssen.

Köln: Blaumachen statt Homeoffice

Der Kölner Privatdetektiv Lothar Wenzel (68) wurde aktuell von einer Kölner Firma beauftragt, einen Mitarbeiter im Homeoffice zu überwachen. „Ich hatte gerade mit einem spektakulären Fall zu tun. Ein Mann sollte mit seinem Firmenlaptop arbeiten. Nach zwei Tagen rief er den Chef an und behauptete, dass der Laptop kaputt wäre“, so Wenzel.

Doch schon bei der ersten Beobachtung wurde dem Kölner Detektiv klar, dass es sich hierbei um eine dreiste Lüge des Mitarbeiters handelt. „Wir haben den Mann observiert und gesehen, wie er mit seiner Frau und dem Laptop das Haus verlassen hat, dem Computer, der angeblich kaputt sein sollte. Dann ist der Mann in den Park gegangen, hat sich ein Käffchen gekauft und dort am Laptop Spiele gespielt“, so Wenzel über den aktuellen Fall.

Köln: Chefs überwachen Mitarbeiter mit erhöhten Fehlzeiten

Der Privatdetektiv hält diese Dreistigkeit im Homeoffice jedoch für einen Extremfall. „Es gibt genügend Mitarbeiter, die zu Hause vernünftig arbeiten, aber wir haben eher mit Arbeitnehmern zu tun, die ohnehin schon in den Fokus ihres Vorgesetzten geraten sind“, so Wenzel.

Gründe dafür, dass Chefs einen Mitarbeiter auf dem Kicker haben und dann von Privatdetektiven überwachen lassen, können zum Beispiel erhöhte Fehlzeiten im Job sein.

Corona: Statt Homeoffice Bier im Park

Ein weiterer ähnlicher Fall beschäftigt Privatdetektiv Wenzel momentan. „Ein Mitarbeiter hat sich im Homeoffice krank gemeldet, den haben wir dann im Biergarten mit drei Freunden und zwei Kästen Bier erwischt“, so Wenzel.

Klassische Detektiv-Fälle in der Corona-Zeit, hätten sich für Wenzel aber nicht nur in Biergärten, sondern vor allem vor dem Baumarkt abgespielt. „Ein Mann hat sich zum Beispiel wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgemeldet, dann haben wir ihn dabei beobachtet, wie er im Baumarkt eingekauft und dann einen Anhänger mit schweren Gegenständen beladen hat“, so Wenzel.

Ob der besagte Mitarbeiter seinen Job verloren hat, erfährt der Privatdetektiv nur, wenn er wesentlich später im Prozess vor dem Arbeitsgericht als Zeuge geladen wird.

Im Normalfall reicht er seine Unterlagen und Beweise beim Arbeitgeber ein und geht dem nächsten Fall nach.

Detektei Lentz: Täglich mindestens 25 Firmen-Anfragen

Der Privatdetektiv Gabriel Mosch (41) arbeitet in der Kölner Detektei Lentz. „Wir bekommen pro Tag zwischen 25 und 30 Anfragen von Unternehmen“, erklärt der Privatermittler dazu. Ob es dann zum Vertragsabschluss kommt, müsse immer erst noch geklärt werden. Die Voraussetzung dafür, sei immer ein berechtigter Anfangsverdacht.

„Viele Unternehmen versuchen in der heutigen Zeit unliebsame Mitarbeiter kostengünstig loszuwerden. Da muss man als Detektei schon vorsichtig sein, weil wir ohne ein berechtigtes Interesse in der Form gar nicht ermitteln dürfen“, erklärt Privatdetektiv Mosch.

Sein Beispiel: „Wenn der Auftraggeber, sprich die Firma bei uns anruft und sagt: Ich habe Bedenken, dass mein Mitarbeiter, der sich momentan in Kurzarbeit befindet, einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nachgeht, ist das zum Beispiel so ein Anfangsverdacht“, so Mosch.

„Wenn jemand in Kurzarbeit ist und zusätzlich dazu einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nachgeht, begeht er eine Straftat“, erklärt Mosch weiter.

Wer sich aus Homeoffice zu wenig meldet, gerät ins Visier

Doch auch wenn Mitarbeiter sich „nur“ morgens und nachmittags per E-Mail melden und sich der Arbeitgeber zunehmend fragt, was in der Zwischenzeit eigentlich passiert, handelt es sich laut dem Kölner Detektiv um den berechtigten Anfangsverdacht.

Arbeitsrechtler: Einsatz von Detektiven nicht immer erlaubt

Einen Detektiv zu beauftragen, um Beweismittel für eine Pflichtverletzung bei der Arbeit zu sammeln, ist im deutschen Arbeitsrecht tatsächlich nur ausnahmsweise möglich. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erlaubt einen solchen Einsatz gem. § 26 Absatz 1 nur, wenn konkrete Verdachtsmomente eines Arbeitszeitbetrugs im Raum stehen.

„Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft im Homeoffice kaum erreichbar ist, dafür keine Erklärung abgeben kann und insbesondere noch weitere Umstände wie etwa eine stark verminderte Produktivität hinzutreten“, erklärt Dr. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Professor an der Hochschule Fresenius.

In einem solchen Fall kann ein Detektiveinsatz, also eine heimliche Überwachung des Arbeitnehmers ausnahmsweise zulässig sein.

Grenzen seriöser Detektivarbeit: E-Mail Konten anzapfen, Telefonate abhören

„In solchen Fällen überprüfen wir, ob überhaupt gearbeitet oder einer arbeitsähnlichen Tätigkeit nachgegangen wird“, erklärt Privatdetektiv Mosch dazu.

„Was wir nicht dürfen, ist in höchstpersönlichen Lebensbereichen, wie innerhalb der Wohnung zu ermitteln und E-Mail Konten anzuzapfen, Telefonate mitzuhören, sowas ist strafbar“, so Mosch. Seriöse Detekteien würden nie so vorgehen.

Kölner Detektive fertigen Protokolle von beschatteten Mitarbeitern an

Was die Kölner Detektive anfertigen, sind Tätigkeitsberichte oder Protokolle von den beschatteten Mitarbeitern. Sie werden minutiös geführt und können auch vor dem Arbeitsgerichtet verwendet werden.

„In die detektivische Beobachtung kann auch miteinfließen, ob ein Arbeitnehmer mit einem Schirmchendrink auf dem Balkon sitzt, grillt und sich mit den Nachbarn unterhält“, so der Detektiv.

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„Wir stellen immer wieder fest, dass sich Mitarbeiter nicht im Homeoffice befinden“, resümiert Detektiv Mosch. Arbeitsrechtler Fuhlrott betont dazu, was Mitarbeiter im Homeoffice nicht dürfen.

Blaumachen im Homeoffice? Das sagen die Experten 

„Wer im Homeoffice seine Arbeitszeit eigenmächtig reduziert, weil es keiner bemerkt, begeht eine erhebliche Pflichtverletzung. Diese stellt regelmäßig einen sogenannten wichtigen Grund dar und kann selbst im erstmaligen Fall eine außerordentlich fristlose Kündigung nach sich ziehen. Arbeitsrechtler sprechen dann von einem Arbeitszeitbetrug zu Lasten des Arbeitgebers. Sicherlich muss es sich dabei um mehr als ein paar Minuten handeln, die einmal versehentlich zu wenig gearbeitet werden“, so Fuhlrott.

„Wer dabei jedoch bewusst handelt, riskiert damit seinen Arbeitsplatz“, warnt der Arbeitsrechtler und verweist dabei auf Urteile des Bundesarbeitsgerichts.