+++ UPDATE +++ Kölner Fall sorgt für Entsetzen Mann (30) nach Party abgestochen – neue Fotos sollen Täter zeigen

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Bergisch GladbachMann tötet Nachbar mit Pfefferspray – jetzt ist der Fall entschieden

Pfefferspray

Der Angeklagte beim Prozessauftakt mit Verteidiger Gottfried Reims.

Köln/Bergisch Gladbach – Ein tödlich verlaufener Streit unter Nachbarn wurde seit Oktober 2019 vor dem Kölner Landgericht verhandelt. Ein Immobilienkaufmann (26) aus Bergisch Gladbach musste sich wegen Totschlags verantworten – er hatte einem Mann mit einer frei käuflichen Pfefferspraypistole, die zur Tierabwehr produziert wurde, aus nächster Nähe ins Gesicht geschossen und ihn somit getötet.

Bergisch Gladbach: Nachbar schoss mit Tierabwehrgerät

Der Angeklagte hatte angegeben, dass er den Nachbarn (30) in Verdacht hatte, Reifen von Autos in der Umgebung zerstochen zu haben. Ende März vergangenen Jahres soll er aus einem Fahrzeug heraus Fotos von dem Nachbarn gemacht haben – offenbar wollte er ihn auf frischer Tat ertappen. Laut Anklage soll das spätere Opfer das bemerkt und den Angeklagten durch das offene Autofenster in Gesicht geschlagen haben.

Daraufhin habe der Immobilienkaufmann sein Tierabwehrgerät, einen Jet Protector JPX, gezogen und abgedrückt. Der erste Schuss soll lediglich eine Prellmarke am Körper des Kontrahenten hinterlassen haben, der daraufhin weggegangen sei. Dann aber, so die Staatsanwaltschaft, sei der Angeklagte dem Mann gefolgt, um einen weiteren Schuss mit dem Reizgasgerät abzugeben.

Bergisch Gladbach: Aus nächster Nähe ins Gesicht geschossen

In einem Abstand von 30 bis 40 Zentimetern habe der Bergisch Gladbacher dem Nachbarn ins Gesicht geschossen. Der gebündelte Flüssigkeitsstrahl traf mit einer Geschwindigkeit von 120 Metern pro Sekunde das linke Auge des Opfers; der Augapfel wurde zerstört, die knöchernen Augenhöhle zertrümmert. Der Strahl trat 6,9 Zentimeter ins frontale Großhirn ein. Fünf Tage später verstarb der Mann im Klinikum Merheim an multiplem Organversagen.

Der Immobilienkaufmann saß mehrere Monate in U-Haft, er wurde vergangenen September unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Totschlag vor; ihm hätte bewusst sein müssen, dass das Tierabwehrgerät tödliche Verletzungen hervorrufen könnte. Der Hersteller gab hier einen Mindestabstand von 1,5 Metern an.

Köln: Angeklagter spricht von Notwehr

In seiner Einlassung gab der Angeklagte an, sich vom späteren Todesopfer schon länger bedroht gefühlt zu haben. Seine Eltern hätten schon überlegt, ihr Haus zu verkaufen. Der Immobilienkaufmann hatte das Haus kurz vor der Tat mit Überwachungskameras ausgestattet. In seiner Polizeivernehmung hatte der 26-Jährige ein Notwehrszenario geschildert; er will am Tattag ein Messer bei seinem Nachbarn wahrgenommen haben.

Am Mittwoch (15. Januar) ist nun das Urteil gefallen: Das Kölner Landgericht hat den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der Angeklagte hätte „den tödlichen Erfolg seines Handelns voraussehen können“, sagte der Richter. Jedoch habe er nicht die Absicht gehabt, den anderen Mann zu töten.