Bei laufendem EinsatzHubschrauberbesatzung gerät nachts in Brühl unter „Beschuss“

Pilot von Laserpointer geblendet

Über Brühl wurde die Besatzung eines Polizeihubschraubers Opfer einer Blendattacke. Bei dem Bild handelt es sich um ein Symbolfoto der Polizei NRW. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Brühl – Die Hubschrauberbesatzung war in einem laufenden Einsatz, suchte aus der Luft nach einer Person. Doch als der Hubschrauber Mittwochnacht (28. April) über die Ortslage Badorf flog, kam es zu einem unfassbaren Vorfall. Der hätte im schlimmsten Fall zum Absturz des Polizeihubschraubers führen können!

  • Polizeihubschrauber in Brühl-Badorf attackiert
  • Brühl: Vorfall hätte schlimme Folgen haben können
  • Besatzung reagiert sofort

Bei Einsatz in Brühl: Hubschrauberbesatzung gerät unter „Laser-Beschuss“

Die Besatzung unterstützte die Polizei bei der Personensuche. Konzentriert suchten die Beamten aus der Luft Straßen und Grünflächen ab. In Badorf befindet sich auch ein Weiher, dort gibt es viele Gärten, wo sich der Gesuchte hätte aufhalten können. 

Als der Hubschrauber Richtung Pingsdorf abdrehte und über die Von-Droste-Hülsdorff-Straße flog, passierte es: Er geriet unter „Laser-Beschuss“! Der Pilot und die übrige Besatzung wurden plötzlich und völlig unerwartet mit einem Laserpointer mehrfach und über einen längeren Zeitraum hinweg geblendet. 

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Blendattacke in Brühl: Ermittlungen gegen zwei Tatverdächtige

Am Boden erkannten sie mehrere Personen. Deren Standort gab der Hubschrauberpilot an die Kollegen am Boden durch. Daraufhin machten sich zwei Streifenwagenbesatzungen sofort auf den Weg. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte dann auf zwei Personen, die mit einem Hund spazieren gingen. 

„Nach Belehrung stritten diese den Tatvorwurf ab“, so Polizeisprecher Bernd Maul. „Die Kollegen stellten die Personalien fest und fertigten später eine Anzeige wegen des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.“

Der Sprecher stellt klar, dass das Gesetz für einen solchen Eingriff eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Maul: „Wer einen Piloten mit einem Laser blendet, will oder nimmt billigend in Kauf, dass dieser die Kontrolle über das Flugzeug verliert und womöglich abstürzt.“

Gegenüber dem Piloten sei der Tatbestand der versuchten oder vollendeten gefährlichen Körperverletzung verwirklicht, so der Sprecher weiter. „Die Netzhaut der Betroffenen kann durch das Bestrahlen dauerhafte Schäden davontragen!“ (iri)