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Bei Blondierung verletztOLG Köln fällt richtungsweisendes Urteil für Klägerin

Friseur Symbolfoto

Das OLG Köln sprach der Frau ein Schmerzensgeld über 5.000 Euro zu. Das Symbolfoto wurde am 31. Oktober 2011 in Schwentinental bei Kiel aufgenommen.

von Christopher Hostert (cho)

Köln – Wie das Oberlandesgericht Köln am Montag mitteilte, kann einer geschädigten Person bei einer unsachgemäß ausgeführten Friseurbehandlung und dadurch verursachten Verletzungen ein Schmerzensgeld zustehen.

Die Betroffene habe noch knapp vier Jahre nach dem Friseurbesuch mit den erheblichen Folgen zu kämpfen. Jetzt wurde ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zugesprochen.

OLG Köln: Blondierung führte zu Verbrennungen und Verätzungen am Kopf

Im Dezember 2016 habe die Frau den Friseursalon des Beklagten besucht, um sich blonde Haarsträhnen zu färben. Dazu habe eine Mitarbeiterin des Salons eine entsprechende Blondiercreme auf das Haar der Klägerin aufgetragen. Was sich als großer Fehler herausstellen sollte.

Denn nach dieser Maßnahme fanden sich am Hinterkopf der Frau in einem handtellergroßen Bereich Verbrennungen bzw. Verätzungen ersten bis zweiten Grades. Die Folge war eine monatelange Schmerz- und Infektionsbehandlung mit verschiedenen Medikamenten.

Noch heute wachse auf dieser Fläche am Hinterkopf der Klägerin kein Haar mehr. Selbst mit einem operativen Eingriff sei eine vollständige Beseitigung der haarlosen Stelle nicht mehr möglich.

OLG Köln: Klägerin erhält 5000 Euro Schmerzensgeld

Der Beklagte habe der Betroffenen zunächst sogar nur einen Friseurgutschein als Entschädigung angeboten. Die Klägerin zog allerdings vor Gericht und das Landgericht setzte in einem Urteil vom 11.10.2019 ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro fest. (hier lesen sie mehr) Zudem sei der Beklagte im Falle weiterer durch die Verletzung eintretender Schäden dazu verpflichtet, diese zu ersetzen.

Die Klägerin, die zunächst ein Schmerzensgeld über 10.000 Euro forderte, ging jedoch in Berufung – und das erfolgreich. Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln erhöhte das Schmerzensgeld auf 5.000 Euro.

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Angesichts der erheblichen Folgen der Blondierung mit zahlreichen Arztbesuchen, den Schmerzen, weitreichenden Behandlungen und dem bleibenden Schaden am Hinterkopf, „sei ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro auch im Verhältnis zu anderen vergleichbar gelagerten Sachverhalten angemessen“, erklärt das Oberlandesgericht Köln. (cho)