Bargeld in PlastiktüteKölner findet Mega-Summe – was er dann macht, ist ehrenhaft

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Ein Kölner hat mehrere tausend Euro gefunden. (Symbolfoto)

von Adnan Akyüz (aa)

Köln – Die Ehrlichkeit eines Kölners könnte bald belohnt werden. Der 34-Jährige hatte im Oktober eine beträchtliche Summe Bargeld in Neuehrenfeld gefunden. Jemand hatte mehrere tausend Euro in bar in einer Plastiktüte in einem Gebüsch hinterlassen. Doch auch nach fast einem Jahr vermisst bisher niemand das Geld.

Der Mann war im Oktober mit dem Fahrrad auf der Schadowstraße unterwegs gewesen. In einem Gebüsch am Straßenrand fand der Kölner dann die Plastiktüte mit mehreren tausend Euro darin. Die ehrliche Haut informierte sofort die Polizei, die in dem Fall auch ermittelte.

Kölner Polizei ermittelte wegen Fundgeld in Neuehrenfeld

Ursprünglich gingen die Ermittler einem Verdacht bezüglich Beutegeld aus einem mutmaßlichen Trickbetrug nach. War es Beute aus einem Enkeltrick? Oder falsche Polizisten, die Senioren ausgenommen haben?

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Da es unwahrscheinlich ist, dass sich mutmaßliche Verbrecher bei der Polizei melden, um nach ihrer Beute zu fragen, suchten die Beamten den rechtmäßigen Eigentümer des Geldes.

Mehrere tausend Euro in Köln gefunden: Bisher vermisst niemand das Geld

Bislang hat aber niemand das viele Geld für sich beansprucht. Auf EXPRESS-Anfrage erklärt Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer: „Eine eindeutige Zuordnung des Geldbetrages war bislang nicht möglich, da keine Spuren wie Fingerabdrücke gesichert werden konnten. Auch die Tüte beziehungsweise die Stückelung, in der das Geld aufgefunden wurde, lassen eine Zuordnung zu einer vorangegangenen Straftat – auch nicht zu einem Trickbetrug – zu.“

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Der Kölner Oberstaatsanwalt weiter: „Das Geld wurde daher als Fundsache behandelt. Bislang ergaben sich keine weiteren Hinweise auf den Eigentümer. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.“

Mehrere tausend Euro in Köln gefunden: Behörden suchen Eigentümer

Um wie viel Geld es sich genau handelt, verraten die Ermittler nicht, um Trittbrettfahrern keine Gelegenheit zu geben. Wer behauptet, das Geld gehöre ihm, muss schon den Betrag und die Stückelung der Scheine nennen können. Dann auch einige Fragen der Ermittler beantworten.

Wer es findet, darf es behalten? Das sagt das Gesetz

Wenn die Arbeit der Behörden beendet ist und sich kein Eigentümer finden lässt, darf sich der ehrliche Kölner auf das Geld freuen. Denn laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) dürfen Menschen in Deutschland nicht behalten, was sie gefunden haben. Das wäre laut dem Gesetz eine ungerechtfertigte Bereicherung. Es gilt der Herausgabeanspruch, den Paragraf 812 BGB regelt.

Anspruch oder nicht: Wann bekomme ich eigentlich Finderlohn?

Wer also etwas findet, muss es abgeben. Nach sechs Monaten oder nach Abschluss der behördlichen Untersuchungen erlangt der Finder laut Gesetz einen Anspruch auf das gefundene Geld. Entweder meldet sich noch jemand bei den Behörden oder das Geld gehört dem ehrlichen Finder.