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Bahnstrecke KerpenZug sollte entgleisen: Unbekannte legen gefährliche Fallen

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Ein verkanteter Holzbalken steckt in einer Weiche. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Kerpen – Wer tut so etwas? Am Dienstagabend (16. Februar) meldete ein Lokführer eine lebensgefährliche Situation auf der Bahnstrecke von Mödrath (Kerpen) nach Rommerskirchen. 

  • Bundespolizei rückte zum Rangierbahnhof Kerpen-Horrem aus
  • Holzbalken zwischen die Schienen geklemmt
  • Mehrfach lag Koffer auf Bahnstrecke Kerpen

Mehrere Gegenstände lagen im Bereich einer Weiche. Vor Ort entdeckte eine Streife der Bundespolizei dann in der Nähe des Rangierbahnhofs Horrem neben einigen Schottersteinen auch einen Holzbalken – dieser war zwischen die Schienen geklemmt worden. Ganz offensichtlich wollten die Täter einen Zug zum Entgleisen bringen.

Der Scheit war in der Weiche bereits so verkantet, dass Techniker der Deutschen Bahn anrücken mussten, um ihn zu entfernen. 

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Bahnstrecke Kerpen: Bereits am Montag legten Unbekannte Koffer ins Gleis

„Obwohl mindestens ein Zug über die Weiche und den Balken aus Holz fuhr, kam es glücklicherweise zu keinen Personen- oder Sachschäden“, erklärt Bundespolizeisprecherin Christin Fußwinkel. 

Bereits am Montag (15. Februar) hatte ein anderer Zugführer gemeldet, dass er mehrfach einen Koffer in derselben Örtlichkeit aus dem Gleisbereich geholt hätte. Durch Unbekannte sei das Gepäckstück allerdings immer wieder zurück auf die Schienen gelegt worden, berichtete er. 

Alarmierte Beamte fanden vor Ort allerdings weder den Koffer noch Personen. Eine Fahndung und Streckenabsuche im Nahbereich sei in beiden Fällen bisher ohne Erfolg verlaufen, so die Sprecherin der Bundespolizei. 

Nach heimtückischer Aktion hat Bundespolizei die Ermittlungen aufgenommen

Wer steckt hinter den irren Attacken? Ermittlungen wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr laufen. Für Hinweise zu Tatverdächtigen ist die Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800/6 888 000 zu erreichen.

Die Bundespolizei appelliert in dem Zusammenhang:

  • Gleisanlagen sind kein Spielplatz.
  • Das widerrechtliche Betreten von Gleisanlagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. 
  • Das Ablegen von Gegenständen auf Gleisanlagen ist immer eine Straftat. 
  • Gegenstände auf den Schienen können aufgewirbelt und zum gefährlichen, unkontrollierten Geschoss werden. 
  • Gegenstände auf den Schienen können zu Entgleisungen und/oder schweren Schäden an Zügen und den Mitreisenden führen. 
  • Züge nähern sich nahezu lautlos und haben einen langen Bremsweg, beim Erkennen von Personen und/oder Hindernissen kann es schon zu spät sein. 
  • Kosten durch Zugverspätungen und -ausfälle werden den Tätern in Rechnung gestellt. 

(iri)