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Zoff in KölnEilantrag gegen Ausgangssperre: Gericht trifft erste Entscheidung

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Die Ausgangssperre in Köln, hier ein Symbolfoto aus der Nacht zu Montag (19. April), hat einige Klagen nach sich gezogen.

von Thomas Werner (tw)

Köln – Dass es Streit geben würde, war klar: Als Andrea Blome, Leiterin des Kölner Corona-Krisenstabs, gefragt wurde, ob mit Klagen gegen die verhängte Ausgangssperre zu rechnen sei, antwortete sie auf der PK am Freitag (16. April) eindeutig: „Klares Ja”. Und tatsächlich: Dutzende Klagen gegen die Ausgangssperre sind eingegangen. Nun hat das Kölner Verwaltungsgericht die erste Entscheidung getroffen.

  • Ausgangssperre in Köln: Erste Klage abgelehnt
  • Verwaltungsgericht trifft erste Entscheidung
  • Klage auch in Hamburg abgewiesen

Am Mittwoch (21. April) wies das Kölner Verwaltungsgericht den Eilantrag eines Bürgers gegen die von der Stadt Köln verhängte nächtliche Ausgangsbeschränkung mit dem Argument ab, die Maßnahme sei „voraussichtlich verhältnismäßig und zumutbar“.

Ausgangssperre in Köln: Eilantrag von Bürger zurückgewiesen

Ab 21 Uhr bis 5 Uhr morgens dürfen Kölnerinnen und Kölner die eigenen vier Wände nur noch aus wichtigen Gründen verlassen, zum Beispiel wegen der Arbeit oder der Pflege bzw. Begleitung von kranken Menschen oder den eigenen Haustieren.

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Für den Bürger ein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte der Menschen, das Gericht sah es anders. Die Ausgangsbeschränkung sei „gesetzlich zulässig, weil sich eine kontinuierliche ansteigende Entwicklung der Inzidenzzahlen in Köln bis zu einem Wert von 188,1 in der vergangenen Woche ergeben“ habe, schrieb das Gericht. Sozialkontakte in fremden Haushalten stellten „ein Risiko dar, das die Ausgangsbeschränkung zu verringern suche“.

OB Henriette Reker zeigte sich zufrieden: „Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass durch die Ausgangsbeschränkung und der damit einhergehenden Reduzierung der Kontakte, die Infektionszahlen gesenkt und die Krankenhäuser und Intensivstationen effektiv entlastet werden.“

Ausgangssperre in Köln: Ähnlicher Fall in Hamburg

Auch vor dem Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) war es am Mittwoch zu einem ähnlichen Fall gekommen, mit gleichem Ausgang.

Vor dem OVG wollte ein Kläger mit seiner Beschwerde erreichen, dass eine vom Hamburger Verwaltungsgericht in erster Instanz ausgesprochene Billigung der Maßnahme erneut überprüft wird. Das OVG lehnte dies aber nach Angaben vom Mittwoch ab, weil der Verfasser keine stichhaltige Begründung dafür vorlegte.

Erste Entscheidungen zu Ausgangssperren in Köln und Hamburg gefallen

Eine inhaltliche und rechtliche Prüfung von Entscheidungen der Vorinstanz nehme das OVG standardmäßig immer erst vor, wenn ein Beschwerdeführer „tragende Annahmen“ erfolgreich in Zweifel ziehen könne, hieß es weiter. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gelungen. Es sei aber eine weitere Beschwerde anhängig.

Im Gegensatz zu Köln, die erst am Freitag (16. April) die Ausgangssperre verhängte, hatte Hamburg angesichts stark steigender Coronazahlen bereits zu Ostern eine nächtliche Ausgangssperre verhängt. (tw, mit afp)