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Aufruhr in S12Wem gehört das denn? Heftiger Fund bei Mädchen (16) aus Köln

Sbahn_Koeln_Symbol

Das 16-jährige Mädchen wurde in der S12 Richtung Horrem kontrolliert. Das Symbolfoto entstand 2018 am Kölner Hauptbahnhof.

von Thomas Werner (tw)

Horrem – Einen wortwörtlich guten Riecher haben am Donnerstag (15. April) Einsatzkräfte der Bundespolizei bewiesen: Eine Kontrolle in der S12 führte zur Durchsuchung einer Wohnung und die schließlich zu einem Strafverfahren. Im Mittelpunkt: ein 16-jähriges Mädchen aus Köln.

  • Mädchen (16) aus Köln in der S12 kontrolliert
  • Bundespolizei beweist „guten Riecher”
  • Marihuana auch in der Wohnung gefunden

Gegen 15.50 Uhr fuhr eine Streife der Bundespolizei in der S-Bahnlinie 12 von Hennef (Rhein-Sieg-Kreis) nach Horrem (Rhein-Erft). Sofort stieg den Einsatzkräften ein Geruch in die Nase, der bereits von zahllosen Einsätzen bekannt vorkam: der von Marihuana. Der süßliche Duft war so stark, dass auch die Identifikation der Verantwortlichen nicht schwer fiel.

Bundespolizei findet Marihuana bei 16-Jähriger aus Köln

Die Beamten kontrollierten daraufhin eine erst 16-jährige Kölnerin. Die Frage, ob sie verbotene oder gefährliche Gegenstände mitführte, beantwortete sie mit einer Geste: Sie händigte den Einsatzkräften zwei größere Tütchen mit Marihuana aus, insgesamt etwa 52 Gramm.

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Besonders auffällig: In einer der beiden Tütchen war das Betäubungsmittel zusätzlich in mehrere kleine Verschluss-Packungen aufgeteilt. Ein Hinweis, dass diese „Portionen” für den Handel gedacht waren.

Wohnung durchsucht: Vater will Marihuana-Schuld auf sich nehmen

Die Bundespolizisten nahmen das Mädchen mit auf die Wache und steuerten kurz darauf die Wohnung der 16-Jährigen an. Auch hier: Treffer! Bei der Durchsuchung fanden sie neben einer Feinwaage auch einen Crusher mit einer geringen Menge Marihuana und etliche leere Verschlusstüten auf.

Vor Ort meldete sich sofort auch der Vater (45) der Kölnerin zu Wort und gab an, dass es sich bei den gefundenen Gegenständen um sein Eigentum handele. Ob das die Wahrheit ist oder der verzweifelte Versuch eines Vaters, die sprichwörtliche „Kugel” für seine Tochter abzufangen, sollen die weiteren Ermittlungen der Polizei ergeben. 

Nach Angaben der Bundespolizei soll die 16-Jährige aber auch nach Abschluss der Maßnahmen keine große Einsicht hinsichtlich ihrer Taten gezeigt haben. „Nur wegen Gras”, das sei doch kein Grund für den Aufwand der Polizei. So oder so: Ihr steht ein Strafverfahren bevor. (tw)