Auf Polizeiwache in KölnMann (53) will Fremdem helfen und erlebt Unglaubliches

polizeiwache_sülz_17_07_2020

Die Polizeiwache an der Rhöndorfer Straße in Sülz

von Adnan Akyüz (aa)

Köln – Einfach wegschauen kam für den Kölner Thomas G. (53) nicht in Frage. Der Jurist traf in Sülz auf einen verwirrten Mann und wollte ihm helfen. Eine Situation, in die alle geraten könnten. Er nahm den hilfsbedürftigen Mann, der sagte, dass er vom israelischen Geheimdienst verfolgt werde, mit auf die Polizeiwache an der Rhöndorfer Straße. Was Thomas G. dann widerfahren ist, wirft viele Fragen auf.

„Der Mann hatte Schaum vor dem Mund und hat wirr in den Himmel gestarrt. Durch die Erfahrung in meiner Tätigkeit als Anwalt habe ich sofort erkannt, dass er gerade eine Psychose hat“, erklärt Thomas G. die Situation am 9. Juli in Köln-Sülz.

Kölner trifft verwirrten Mann und bringt ihr zur Polizeiwache

Den Mann, den er auf etwa 40 Jahre schätzt und als „zu gut gekleidet für einen Obdachlosen, aber auch zu schlecht für jemanden, der eine Wohnung hat“, beschreibt, traf er in der Nähe der Polizeiwache Sülz. „Also bin ich mit ihm zur Polizei, damit er in ein Krankenhaus gebracht wird“, schildert der Kölner.

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Verwirrter Mann in Köln sagt, er werde vom israelischen Geheimdienst verfolgt

Der verwirrte Mann habe erzählt, dass der israelische Geheimdienst per Satellit ihm auf den Versen sei, dass die Polizei ihm 800 Spritzen in den Hals gegeben habe und dass er Jesus sei. Für den Kölner war klar: Der Mann braucht Hilfe.

Kölner Helfer Thomas G. an Polizeiwache: „Dachte, ich bin im falschen Film“

Angekommen an der Wache in Sülz habe er an der Sprechanlage mit einem Polizisten gesprochen. „Ich solle gehen, die Polizei sei nicht zuständig, wurde mir gesagt“, berichtet Thomas G. Und weiter: „Erst als ich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohte, auf die der zynische Kommentar, «Da habe ich jetzt aber Angst» folgte, kam ein junger Beamter raus.“

Er soll den Psychotiker aufgefordert haben, zu gehen, „er werde sich jetzt um mich kümmern. Da dachte ich, dass ich im falschen Film bin“, so der Kölner.

Kölner Helfer Thomas G. weist Polizei auf Pflicht zur Gefahrenabwehr hin

Thomas G. habe dem Beamten aufgezeigt, dass die Polizeiausbildung ihn also noch nicht einmal in die Lage versetze, einen Psychotiker zu erkennen. „Er wiederholte, dass die Polizei nicht zuständig ist, woraufhin ich ihn auf seinen Irrtum wegen der Pflicht zur Gefahrenabwehr hinwies.“

Dieses Gespräch hörte dann eine inzwischen hinzugekommene Beamtin, „die mich daraufhin massiv attackierte und wüst beschimpfte, ich solle den Mund halten und mich benehmen.”  Wie er es wagen könne, einen Polizisten auf einen Fehler hinzuweisen, soll sie laut Thomas G. gesagt haben.

Kölner Helfer wundert sich über Reaktion der Polizei

Der Kölner wunderte sich über die Reaktion der Polizei: „Als ich sie fragte, warum sie so aggressiv gegen jemanden sei, der einem anderen Menschen helfen wolle, rastete sie völlig aus, ließ sich von mir Name und Adresse geben und drohte mir eine Strafe an.“

Dann musste er auf Anweisung der Beamten den Hof des Reviers verlassen. „Ein Rettungswagen ist gekommen. Ich weiß aber nicht, ob dem Mann geholfen wurde.“

Kölner Helfer Thomas G.: „Nächstes Mal gehe ich nicht zur Polizei“

Thomas G. ist fassungslos und frustriert über den Umgang der Polizei mit einem Bürger, „der nur einem Hilfsbedürftigem helfen wollte“. Er hofft, dass die Polizei in Zukunft nicht auf Helfer losgeht. „Sie könnten einfach einen RTW rufen und gut ist.“

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Außerdem hofft er, dass die Polizisten besser im Umgang mit Menschen, die eine Psychose haben, ausgebildet werden. Sein Fazit: „Nächstes Mal gehe ich ganz bestimmt nicht zur Polizei.“

EXPRESS fragte bei der Kölner Polizei nach

Polizeisprecher Philipp Hüwe erklärt: „Der örtlich zuständigen Polizeiinspektion 2 ist der geschilderte Sachverhalt dem Grunde nach bekannt und wird dort im Rahmen eines Beschwerdevorgangs bearbeitet. Der Beschwerdevorgang wird auch der Staatsanwaltschaft Köln zur rechtlichen Bewertung und Entscheidung hinsichtlich der Aufnahme von Ermittlungen vorgelegt. Bis zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft nimmt die Polizei Köln keine Stellung zur Beschwerde.“