Arzt verklagtKölner verbrennt sich im MRT – so viel Schmerzensgeld bekommt er

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Bei einer MRT-Behandlung erlitt der Patient erhebliche Verbrennungen. Nun bekommt er Schmerzensgeld.

Köln – Mehrere Jahre schon litt Manfred R. (Name geändert) unter starken Rückenschmerzen, bis ihn sein Hausarzt zu einem Spezialisten im Kölner Norden überwies.

In der Röhre sollte dem Problem auf den Grund gegangen werden. Doch die MRT-Untersuchung ging gehörig schief – danach schmerzte nicht nur das Kreuz. Der Vorfall in der Praxis führte zu einem Verfahren vor dem Kölner Amtsgericht.

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Verbrennungen nach der Untersuchung

Nur mit T-Shirt und Boxershorts bekleidet wurde der Patient ins MRT geschoben. Nach der Untersuchung fiel ihm auf, dass sich seine Daumen weißlich verfärbt hatten. Nachdem der Mann die Praxis verlassen hatte, schmerzten auf einmal seine Oberschenkel. Blasen hätten sich gebildet, gab er der Praxis per Telefon durch. Eine Untersuchung bei einem weiteren Arzt ergab: Es waren Verbrennungen zweiten Grades.

Der MRT-Mediziner wies jede Schuld von sich. Eine Zahlung von Schmerzensgeld, wie es die Rechtsanwältin des Patienten forderte, lehnte er ab. Von den auftretenden Verbrennungen könne nicht auf eine fehlerhaft durchgeführte Untersuchung rückgeschlossen werden.

Diese sei „unter Anwendung eines technisch einwandfreien Gerätes und Wahrung der jeweiligen Sicherheitsmaßnahmen erfolgt.“

Arzt wies jede Schuld von sich

Der Arzt trug vor Gericht vor, der Patient hätte ja die Klingel betätigen können, als er in der  Röhre Schmerzen verspürte. Auch habe er dem Praxis-Personal nach der Untersuchung erklärt, in großer Eile zu sein, da er noch eine Geburtstagsfeier besuchen wolle. „Die Entstehung der Brandblasen hätte aber durch sofortige Kühlung verhindert werden können.“

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Ein Gutachter sah die Schuld klar beim Personal des Arztes. Offenbar seien Körperteile im MRT nicht isoliert worden, so sei es durch deren Kontakt zueinander zu den Verbrennungen gekommen. „Mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann das Verbrennungsrisiko nur, wenn zwischen den Körperteilen Material angebracht wird“, hatte der Gutachter ausgeführt.

Gericht: Es liegt ein schuldhafter Behandlungsfehler vor

Demnach „steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass es sich vorliegend um einen schuldhaften Behandlungsfehler nach den Grundsätzen des voll beherrschbaren Risikos handelt“, heißt es im Urteil des Amtsgerichts (Aktenzeichen: 144 C 143/15). 

Der Patient, der Brandnarben von der fehlerhaften Behandlung zurücktrug, sei nicht über das Risiko von Verbrennungen aufgeklärt worden – und daher stehe ihm auch Schadenersatz zu. 1500 Euro Schmerzensgeld sprach das Amtsgericht dem Mann zu, auch seine vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten von 200 Euro bekommt er erstattet.

(exfo)