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Anzeige nach Mega-PartyKölnerin nimmt Fremden mit nach Hause und bereut es schnell

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Die Beteiligten lernten sich bei der Hüttengaudi am Südstadion kennen. Das Foto stammt aus dem Jahr 2011.

Köln – Beide Versionen seien möglich und plausibel, sagte die Kölner Amtsrichterin Andrea Fuchs, nachdem sie am Mittwoch (21. Oktober) einen Elektrotechniker vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen hatte. Der 30-Jährige hatte seine Unschuld beteuert und von einvernehmlichem Sex gesprochen, die Zeugin hingegen beschrieb, missbraucht worden zu sein, während sie geschlafen hatte.

Köln: Zeugin schließt Austausch von Zärtlichkeiten aus

Der Angeklagte hatte die heute 29-jährige Geschäftsfrau vor rund zweieinhalb Jahren bei der Veranstaltung „Hüttengaudi“ am Südstadion kennengelernt und sie nach Hause begleitet. Beide waren in festen Beziehungen. Rein freundschaftlich habe sie mit dem Mann noch eine Pizza essen und die TV-Serie „Game of Thrones“ anschauen wollen, sagte die Frau im Zeugenstand.

Die Zeugin schien sich an das Rahmengeschehen an dem Abend sehr gut zu erinnern, selbst die Pizzabeläge Spinat und Thunfisch waren ihr noch präsent. Einen Austausch von Zärtlichkeiten schloss sie klar aus, man habe sich nicht einmal geküsst. Irgendwann müsse sie eingenickt sein. Sie sei hochgeschreckt, als sie einen Schmerz im Genitalbereich verspürt habe.

Kölnerin: Habe realisiert, missbraucht worden zu sein

Schlaftrunken habe sie mitbekommen, wie der Angeklagte schnell die Wohnung verlassen habe, dann sei sie wieder eingeschlafen.

Am nächsten Morgen habe sie sich tatsächlich kurzzeitig gefragt, ob sie mit dem Mann geschlafen habe, weil sie sich ein Brennen und kleine Verletzungen im Intimbereich nicht habe erklären können. Dann habe sie realisiert, missbraucht worden zu sein.

Kölnerin beschreibt Trauma nach gemeinsamem Abend

Wie es ihr heute gehe, fragte die Richterin. Die 29-Jährige berichtete von gescheiterten Versuchen, einen Therapeuten zu finden. Sie komme mit dem Geschehen inzwischen gut zurecht, müsse aber immer wieder daran denken, wenn sie etwa am Südstadion vorbeikomme, Krimis im Fernsehen sehe oder nach Alkoholgenuss am nächsten Morgen einen Kater verspüre.

Warum sie sich zum Fernsehgucken denn nur mit einem Bademantel und einer Unterhose bekleidet mit dem Angeklagten ins Bett gelegt habe, wollte Verteidigerin Denise Gerull, dessen Mandant mehrere einvernehmliche Sexualpraktiken beschrieben hatte, wissen. „Ich wollte mir nach dem Feiern einfach nur etwas bequemes anziehen“, antwortete die 29-Jährige.

Kölner Richterin begründet ihren Freispruch

„Das Gericht hat den Sachverhalt nicht ermitteln können“, sagte Richterin Fuchs, nachdem ein Oberarzt der Frauenklinik der Kölner Uniklinik ausgesagt hatte, dass Schleimhautrisse wie bei der Zeugin festgestellt, grundsätzlich auch bei einvernehmlichem Sex entstehen können. Weitere Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten und der Zeugin wurden nicht mehr gehört.

Nachdem die Zeugin selbst nicht habe ausschließen können, doch freiwillig mit dem Angeklagten geschlafen zu haben, müsse im Zweifel zu dessen Gunsten entschieden werden. Die Richterin zum Angeklagten: „Sie waren freizusprechen und können den Gerichtssaal als unbescholtener Bürger verlassen.“ Dem stimmte auch die Staatsanwältin zu, das Urteil wurde damit rechtskräftig.