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Pflicht für KommunenWarum heute in Köln die Fahnen an öffentlichen Gebäuden wehen

In der „Beflaggungsverordnung“ des Landes ist festgeschrieben, an welchen Tagen Flaggenpflicht herrscht. Dazu gehört auch der 27. Januar. Unser Foto zeigt Trauerbeflaggung am 14. März 2020 in Köln-Porz.

In der „Beflaggungsverordnung“ des Landes ist festgeschrieben, an welchen Tagen Flaggenpflicht herrscht. Dazu gehört auch der 27. Januar. Unser Foto zeigt Trauerbeflaggung am 14. März 2020 in Köln-Porz.

An öffentlichen Gebäuden wehen heute Flaggen. Wir klären auf, an welchen Tagen das vorgeschrieben ist und warum die Reihenfolge eine entscheidende Rolle spielt.

Sie flattern im Wind: Am heutigen Freitag, 27. Januar 2023, wehen an öffentlichen Gebäuden Flaggen. Aber warum?

Die Erklärung ist einfach: Es gibt festgeschriebene Tage in der Beflaggungsordnung des Landes. Und die sieht unter anderem für den heutigen Tag eine Beflaggung an öffentlichen Gebäuden vor.

Reihenfolge der Beflaggung wichtig

Bei der öffentlichen Beflaggung ist übrigens die Reihenfolge wichtig. Mit Blick auf das Gebäude müssen die drei Fahnen von links nach rechts gehisst werden – erst die Europaflagge, dann die Bundesflagge und zuletzt die Landesflagge.

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Aber warum ist das so? Die Kommune ist verpflichtet, an einigen Tagen im Jahr die Fahnen zu hissen.

Feiertage: An diesen Tagen müssen Flaggen gehisst werden

Festgeschrieben ist das in der „Beflaggungsverordnung“ des Landes. Flaggenpflicht herrscht an den folgenden Tagen:

  • 27. Januar, Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
  • 1. Mai, Tag des Friedens und der Völkerverständigung
  • 9. Mai, Europatag
  • 23. Mai, Tag der Verkündung des Grundgesetzes
  • Jahrestag des 17. Juni 1953
  • Jahrestag des 20. Juli 1944
  • Jahrestag des 23. August 1946 zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen
  • 3. Oktober, Tag der deutschen Einheit
  • Volkstrauertag, der zweite Sonntag vor dem ersten Advent
  • die Tage allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags-und Kommunalwahlen)

Die Stadt Köln hat außerdem noch einige weitere Tage, an denen beflaggt wird:

  • Rosenmontag
  • Tag der Domprozession an Fronleichnam
  • Christopher Street Day
  • Tag der Gewalt gegen Frauen

Die Flagge der Bundesrepublik gilt übrigens nicht nur als Symbol des deutschen Staates, sondern auch als Hoheitszeichen. Viele nennen sie schlichtweg Deutschlandfahne. Die Farben sind laut Grundgesetz festgelegt. (mt)