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Amtsgericht hat entschiedenKölner Familie soll trotz Corona auf die Straße

von Adnan Akyüz (aa)

Köln – Der Kölner Daniel Lorenc (45) ist der Obdachlosigkeit gerade noch so von der Schippe gesprungen. Da er drei Monatsmieten nicht gezahlt hatte, erhielt er die Kündigung für die Wohnung an der Montanusstraße in Mülheim. Am gestrigen Dienstag sollte die Wohnung zwangsgeräumt werden. In letzter Minute ließ Stadt aber noch Corona-Gnade walten.

Der Kölner Mieter Daniel Lorenc sah sich in einer ausweglosen Situation. Der Lüftungsbauer habe drei Gehälter nicht bekommen und konnte somit drei Monatsmieten nicht zahlen. Er lebt mit seiner Frau und zwei Kindern in Mülheim. „Entweder hätte ich die Miete gezahlt oder meine Familie ernährt“, sagt er. Zudem habe ihm sein Arbeitgeber gekündigt, da auch er von der Corona-Krise betroffen sei.

Zwangsräumung trotz Corona: Kölner Mieter macht Fehler beim Antrag

Um die Zwangsräumung abzuwenden, hat der Mieter, der seit zehn Jahren in Köln lebt, Einspruch beim Kölner Amtsgericht eingelegt. Doch wegen eines formalen Fehlers hat das Gericht den Antrag abgewiesen. Lorenc hatte den Antrag per Email gesendet und nicht unterschrieben. Persönlich habe er den Brief im Justizgebäude nicht abgeben können, da Mitarbeiter ihn weggeschickt haben sollen, wie er sagt.

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Kölner Amtsgericht: Corona-Pandemie kein Grund für Räumungsschutz

In dem Beschluss des Amtsgerichts Köln aber steht auch: „Auch die aktuelle Lage hinsichtlich der vorliegenden Pandemie, stellt keinen ausreichenden Grund für einen Räumungsschutz dar.“

Der Kölner könne mit seiner Familie in eine städtische Notunterkunft, wo auch der angeordnete Abstand eingehalten werden könne. „Das ist doch unmenschlich. Alle wissen, dass diese Notunterkünfte für Familien nicht geeignet sind. Erst recht nicht in Corona-Zeiten“, sagt der Kölner.

Er hatte auch Unterstützung von Aktivisten, etwa von der Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim, deren Vorsitzender Rainer Kippe sich aktuell noch wegen einer Hausbesetzung in Ossendorf vor Gericht verantworten muss (hier lesen Sie mehr), erhalten.

Die Aktivisten verwiesen auf einen Gerichtsvollzieher aus Wesel in NRW, der wegen der Corona-Krise keine Zwangsräumungen durchführt. In einem Brief heißt es, das sei vom Oberlandesgericht angeordnet. Der Kölner Mieter fragt sich, warum es diese Praxis nicht in Köln gibt.

Kölner Oberlandesgericht: Räumungen liegen im Ermessen der Gerichtsvollzieher

EXPRESS fragte beim Oberlandesgericht Köln nach. Laut Richter Dr. Matthias Nordmeyer gibt es in Köln eine solche Anweisung nicht. Er erklärt: „Den Gerichtsvollziehern des hiesigen Bezirks wurde – in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz des Landes NRW und den Oberlandesgerichten Hamm und Düsseldorf – jedoch im Interesse des Gesundheits- und Infektionsschutzes geraten, zwischenmenschliche Kontakte soweit wie möglich zu vermeiden und vor diesem Hintergrund im Rahmen des eigenen Ermessens die vorhandenen Spielräume bei der Gestaltung der Verfahrens- und Büroabläufe zu nutzen.“

Sprich: Es liegt im Ermessen der Gerichtvollzieher, wann sie die Maßnahmen durchführen.

So gab es am Dienstagmorgen, wenige Minuten vor dem angekündigten Räumungstermin Entwarnung für Daniel Lorenc und seine Familie. „Eine Dame vom Wohnungsamt hat mich angerufen und mir gesagt, dass die Räumung aufgeschoben ist“, erklärt er.

Darauf hat er mit den Aktivisten vor der Haustür mit Sekt angestoßen. Wegen des Ansammlungsverbots erschien aber auch schnell die Polizei vor Ort, notierte die Personalien und löste die Gruppe auf.