Abou-NagieKölner Hassprediger soll wieder vor Gericht – doch es gibt ein Problem

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Ibrahim Abou-Nagie im Jahr 2016 im Kölner Justizgebäude.

Köln – Dem als Hassprediger bekannt gewordenen Salafisten-Führer Ibrahim Abou-Nagie (55) soll in Köln erneut der Prozess gemacht werden; ein Verfahren wegen übler Nachrede und Verleumdung wartet auf den Abschluss. Das Problem für die Justiz: Abou-Nagie, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist nicht greifbar, er soll sich derzeit in den Vereinten Arabischen Emiraten aufhalten.

Köln: Hassprediger Abou-Nagie soll geladen werden

Das Kölner Amtsgericht hat die Hauptverhandlung vorsorglich auf den 1. September 2020 terminiert, wie ein Sprecher auf Anfrage des „EXPRESS“ bestätigt, und hofft, Abou-Nagie bis dahin mit konsularischer Hilfe eine förmliche Ladung zustellen zu können. Dann wäre es dem Gericht etwa möglich, das Verfahren im Rahmen eines Strafbefehls mit Urteil in Abwesenheit zu beenden.

Konkret wird Abou-Nagie vorgeworfen, vor mehr als drei Jahren ein Internet-Video verbreitet zu haben, in dem er eine Mitarbeiterin des Ausländeramtes als „Islamhasserin“ betitelt haben soll. Laut Anklageschrift des Kölner Oberstaatsanwalts Ulf Willuhn soll Abou-Nagie in dem Video die drohende Abschiebung eines Mannes nach Tschetschenien mit Unwahrheiten scharf kritisiert haben.

Köln: Abou-Nagie wird Verleumdung und üble Nachrede vorgeworfen

Dem Tschetschenen, der sich zu diesem Zeitpunkt tatsächlich in Abschiebehaft befunden hatte, sei von Seiten des Ausländeramtes Asyl in Aussicht gestellt worden, sollte sich dieser vom „Lies!“-Projekt distanzieren; die von Abou-Nagies Vereinigung „Die wahre Religion“ organisierte Koran-Verteilaktion war die größte Werbeaktion von Salafisten in Deutschland, bis zu einem Verbot Ende 2016.

Nach der Video-Botschaft soll die Mitarbeiterin des Ausländeramtes von Anhängern der Salafisten-Szene bedroht worden sein, sodass an ihrem Arbeitsplatz Sicherungsmaßnahmen ergriffen wurden. Die Behauptungen Abou-Nagies stuft die Staatsanwaltschaft als Verleumdung und üble Nachrede ein, was nach einer Anklage zum Einzelrichter mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden kann.

Köln: Abou-Nagie bezog zu Unrecht Hartz IV

Im Februar 2016 hatte Abou-Nagie vom Kölner Amtsgericht Haftstrafe von 13 Monaten auf Bewährung wegen gewerbsmäßigen Betrugs erhalten; er hatte für sich und seine Familie zu Unrecht Hartz IV-Leistungen in Höhe von 53.000 Euro bezogen, da er auf Einnahmen aus seiner Vereinigung zurückgreifen konnte. Das Landgericht hatte das Urteil im Juli des Jahres 2017 bestätigt.