AbgeblitztKrankenpfleger rastet im Kölner Venus Celler völlig aus

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Der derzeit geschlossene Club Venus Celler im Kölner Studentenviertel.

Köln – Völlig betrunken hatte ein Krankenpfleger (29) im derzeit geschlossenen Kölner Venus Celler – dem Latenight-Club im Studentenviertel (Kwartier Latäng) am Zülpicher Platz – einer jungen Frau hartnäckige Avancen gemacht. Nachdem er mehrfach abgeblitzt war, griff der Mann zu einer Glasflasche. Das brachte ihm eine Anklage ein.

Köln: Glasflasche trifft Disko-Besucherin am Hinterkopf

Auch ein männlicher Diskogast hatte den Mann gebeten, die Dame nicht weiter zu belästigen, woraufhin sich dieser die an der Bar stehende Flasche geschnappt und sie in Richtung der Frau geworfen hatte. Eine große Beule am Hinterkopf war die Folge.

Security hielt den Angeklagten fest, bis die Polizei kam. „Ich habe nichts gemacht, ich will gehen“, meinte der 29-Jährige zu den Beamten und leistete erheblichen Widerstand. Schließlich flüchtete er und rannte in Richtung der Roonstraße davon.

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Köln: Polizistin tritt Betrunkenem die Beine weg

Eine Polizistin trat dem Mann daraufhin unsanft die Beine weg, doch der wehrte sich danach weiter. Nachdem er gefesselt werden konnte, ließ sich der Betrunkene auf dem Weg zum Streifenwagen immer wieder fallen, sodass die Polizisten ihn tragen mussten.

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Gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte lauteten die Vorwürfe, die der Angeklagte beim Prozess vor dem Kölner Amtsgericht auch sofort einräumte. „Ich schäme mich dafür“, sagte der 29-Jährige glaubhaft dem Richter.

Richter stellt das Verfahren gegen Geldauflage ein

„Es war ein scheiß Abend in seinem Leben“, sagte Verteidiger Ingmar Rosentreter und sprach von einem einmaligen Ausrutscher. Der nicht vorbestrafte Mandant habe an dem Tag im vergangenen Juli viel zu viel getrunken und rund 2,6 Promille gehabt. Auch habe der 29-Jährige die Polizisten nicht verletzen wollen, vielmehr habe dieser „rumgestrampelt wie ein Baby“.

Anwalt Rosentreter appellierte, dem Angeklagten, der gerade eine Weiterbildung zum Osteopathen absolviere, die berufliche Karriere im Gesundheitswesen nicht mit einer Vorstrafe zu verbauen und regte eine Einstellung des Verfahrens an. Dem folgten Richter und Staatsanwältin, gegen Zahlung von 900 Euro an den Weißen Ring.