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Ab 1. AprilSparkasse hilft Kunden, die wegen Corona kein Gehalt bekommen

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Die Zentrale der Sparkasse KölnBonn am Rudolfplatz.

von Adnan Akyüz (aa)

Köln – Die Corona-Krise hat die Kölner Wirtschaft hart getroffen. Viele Branchen stehen still. Geschäftsleute haben große Einbußen. Ihre Mitarbeiter teilweise ein gekürztes Gehalt wegen Kurzarbeit. Vielen musste auch gekündigt werden. Sie können Arbeitslosengeld I beantragen, sofern es ihnen zusteht, oder müssen die Grundsicherung in Anspruch nehmen.

Doch der Monatsanfang steht bevor und damit viele Rechnungen, wie etwa die Rate für einen Privatkredit. Dafür hat die Sparkasse KölnBonn jetzt ein Angebot für ihre Kunden.

Durch ein neues Gesetz haben Kunden ab dem 01. April 2020 das Recht, Zahlungen für ihren Kredit auszusetzen, wenn sie durch die Corona-Pandemie Einnahmeausfälle erleiden. Das bedeutet, dass Kunden ab 1. April ihre Rate für den Privatkredit nicht zahlen müssen. Um die Rate auszusetzen, müssen Kunden das bei der Sparkasse beantragen.

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Die aktuelle gesetzliche Regelung dazu sieht vor, dass sie die Zahlungen spätestens im Juli 2020 wieder aufnehmen müssen. Das bedeutet, dass Sparkassen-Kunden drei Raten aufschieben können. Die nächste Rate wäre also zum 1. Juli fällig. Dadurch verlängert sich die Laufzeit des Kredites entsprechend um drei Monate.

Müssen Sparkassen-Kunden dann drei Raten auf einmal zahlen?

Beispiel: Wer also etwa im Dezember 2020 die letzte Rate zahlen sollte und jetzt von dem Angebot Gebrauch macht, wird die letzte Rate dann im März 2021 überweisen.

Die Sparkasse KölnBonn teilte in einer Mitteilung auch mit, dass Kunden, die die Raten aufschieben, im Juli nicht drei Raten auf einmal zahlen müssen. Der Kredit wird einfach regulär weiter bedient – mit einer dreimonatigen Pause.

Sparkassen-Kredit aufschieben: Online mit Pin und Tan beantragen

Damit Kunden in Zeiten des Abstandsgebots dazu nicht in die Sparkassenfilialen kommen müssen, bietet die Sparkasse seinen Kunden einen Online-Weg mit PIN und TAN an, um eine solche Zins- und Tilgungsaussetzung umzusetzen.

Kein Gehalt wegen Corona: Keine Kündigung für Mieter bis 1. September

Ein weiterer großer Posten, der monatlich anfällt, ist die Miete. Mietschulden infolge von Einkommensausfällen sollen aber nicht zu einer Kündigung führen.

Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete soll zwar im Grundsatz bestehen bleiben.