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Er kam besoffen aus dem PuffTodesfahrer (23) von der A4 in Köln erhält Bewährung

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Der Aufprall des VW-Touran war so heftig, dass die hintere Beifahrertür am Heck des Lkws hängen blieb.

Köln – Nach einem Puffbesuch in Düsseldorf setzte sich ein 23-jähriger Frechener so betrunken hinter das Steuer, dass er im April 2018 einen fatalen Unfall auf der A4 verursachte. Sein Beifahrer starb, danach hatte der Mann noch Polizisten angelogen und schwer beleidigt. Vor dem Kölner Amtsgericht gab es am Donnerstag das Urteil für den Kfz-Mechatroniker: Er erhielt ein Jahr und elf Monate auf Bewährung.

Köln: Rückstau nach erstem tödlichen Unfall

Seine Kumpels hätten ihn zu der Fahrt nach Düsseldorf überredet, er habe dann den VW Touran seines Vaters genommen. In dem „Saunaclub“, wie es der Angeklagte sagte, habe er mehrere Gintonic getrunken, sodass am Ende etwa ein Promille Alkohol in seinem Blut festgestellt wurde. Er habe sich aber fahrtüchtig gefühlt, meinte der 23-Jährige. Doch fahren hätte er ohnehin nicht dürfen: Sein Führerschein war nach einer vorangegangen vermeintlichen Unfallflucht eingezogen worden.

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Abdou Gabbar vor Gericht.

Es war eine grausame Kettenreaktion, die letztlich zwei Menschen auf der A4 das Leben gekostet hat. Ein Brummi-Fahrer hatte in der Nacht einen 57-Jährigen erfasst, der eine Panne mit seinem VW Polo hatte und aus dem Auto gestiegen war. Stunden später kam es gegen 5.50 Uhr aufgrund eines Rückstaus im Berufsverkehr, bedingt durch die Bergungsarbeiten, zum zweiten tödlichen Crash. Er habe keine Rücklichter oder Warnblinker wahrgenommen, sagte der Angeklagte, der zum Unfallzeitpunkt laut einem Gutachter mit ungefähr 110 km/h unterwegs war.

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Köln: VW-Fahrer droht Haft wegen fahrlässiger Tötung

Fahrlässige Tötung warf die Kölner Staatsanwaltschaft dem 23-Jährigen vor. Er sei durch den Alkoholkonsum nicht in der Lage gewesen, das Auto sicher zu führen. Nahezu ungebremst soll der Angeklagte mit dem Touran in den Golf einer Frau (59) gerast sein, die dabei schwer verletzt wurde. Der Wagen der Frau schleuderte in einen Laster und dann zur Seite. Der Touran drehte sich um die eigene Achse und wurde mit der rechten Seite in das Heck des gleichen Lasters katapultiert.

Ein Toyota-Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und krachte in die Beifahrerseite des weiter herumwirbelnden Touran. Der 23-jährigen Mitfahrer auf der Rückbank rechts erlitt dadurch massive Verletzungen im Bauch- und Brustbereich, auch wurde seine Wirbelsäule durchtrennt; laut Gerichtsmedizin sei der Mann auf der Stelle tot gewesen.

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Verteidiger Abdou Gabbar betonte, sein Mandant habe noch Erste Hilfe geleistet und versucht mit Mund-zu-Mund-Beatmung das Leben seines Freundes zu retten. „Er stand unter Schock“, sagte Gabbar, das sollte man bei den Vorgeworfenen Beleidigungen beachten. Der Todesfahrer gab an, seit dem Unfall nicht mehr gearbeitet zu haben. Er wohne mit seiner Frau und dem gemeinsamen Kind (sechs Monate) bei den Eltern.

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Die A4 war in Höhe Eifeltor nach dem tragischen Unfall ein Trümmerfeld.

Köln: Polizisten angelogen und übel beleidigt

Der Touran-Fahrer, der stark nach Alkohol roch, soll am Unfallort falsche Angaben zu seiner Identität gemacht haben. Polizisten fanden schließlich in seinem Schuh einen gültigen Ausweis. Er verweigerte einen Atemalkoholtest, dann beschimpfte er die Polizisten unter anderem als „Wichser“ und „Scheißbullen“. Die Beamten führten den Mann ab, eine Blutentnahme wurde angeordnet.

Als Ärzte in einer Frechener Klinik das Blut abnehmen wollten, sperrte sich der Todesfahrer massiv und brüllte: „Ich ficke eure Väter, ihr habt euch mit dem falschen Marokkaner angelegt.“ Die Beamten hatten alle Mühe, den Mann auf dem Boden zu fixieren, sodass Blut abgenommen werden konnte. Verteidiger Gabbar sagte, diese Ausbrüche könnten mit dem traumatischen Erlebnis zu erklären sein, schließlich sei kurz zuvor sein guter Freund verstorben.

Köln: Todesfahrer war schon mehrfach vorbestraft

Der Angeklagte war vor dem Unfall bereits mehrfach vorbestraft, gegen ihn soll in der Vergangen wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Polizeivollzugsbeamte, Schwarzfahrens und auch schon wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss ermittelt worden sein.

Der 23-Jährige soll die Möglichkeit haben, in der Kfz-Firma seines Vaters zu arbeiten, was für eine positive Sozialprognose sprach. Rechtskräftig ist das Bewährungsurteil nicht, der Staatsanwalt hatte 2 Jahre und 2 Monate Haft gefordert und kann noch Berufung einlegen.