450.000 Euro mit PfandflaschenZum zweiten Mal vor Kölner Gericht: Mann genug bestraft

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Mit manipulierten Pfandautomaten machten die Betrüger rund 450.000 Euro Beute. Das Symbolfoto zeigt einen Flaschensammler an einem Rückgabeautomaten in Berlin. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Köln – Der Fall ist spektakulär. Drei Männer erbeuteten mit manipulierten Rücknahmeautomaten für Pfandflaschen sagenhafte 450.000 Euro. Nach einem ersten Urteilsspruch vor fast zwei Jahren stand einer der damals Angeklagten jetzt erneut vor Gericht. 

  • Pfandflaschen-Automaten im großen Stil manipuliert
  • 1. Verfahren eingestellt, aber Auflagen nicht bezahlt
  • 2. Verfahren vor Kölner Gericht kurz und schmerzlos

Am Dienstag (26. Januar) um 9.30 Uhr begann vor der 19. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichtes der Prozess gegen einen inzwischen 52-Jährigen. Eigentlich waren dafür sechs Verhandlungstage angesetzt – doch dann ging es schneller als gedacht...

Betrug mit Pfandflaschen in Köln: Angeklagter konnte Auflage nicht bezahlen 

Das Verfahren gegen den Mann wurde eingestellt, zum zweiten Mal. Bereits im ersten Betrugsprozess im Frühjahr 2019 war er im Gegensatz zu den beiden Hauptangeklagten, die zu sechs beziehungsweise acht Monaten mit Bewährung verurteilt worden waren, relativ glimpflich davon gekommen.

Das Verfahren gegen ihn wegen Beihilfe zum schweren Betrug war vorläufig eingestellt worden mit der Auflage, 6000 Euro an die Gerichtskasse zu zahlen. „Das konnte er nicht bezahlen“, erklärte sein Verteidiger Jürgen Graf auf EXPRESS-Nachfrage. Daher musste sein Mandant nochmal vor Gericht.

Die Urteile gegen die beiden anderen Männer sind bereits rechtskräftig. Sie waren Geschäftsführer eines Getränkemarktes.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Trio damals Betrug in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Die drei Männer sollten durch die manipulative Nutzung von Rücknahmeautomaten für Einwegverpackungen fast eine halbe Million Euro ergaunert haben. 

Laut Anklage hatten sie die Automaten derart manipuliert, dass die eingeführte Verpackung nicht automatisch zerstört wurde, sondern mehrfach verwendet werden konnte. 

Neuer Prozess in Köln: 52-Jähriger „entsorgte“ Pfandflaschen, die es nicht gab

Dem 52-Jährigen legte die Staatsanwaltschaft dabei zur Last, den beiden Getränkemarkt-Chefs zwischen März und Juni 2014 wiederholt falsche Abrechnungen über die Entsorgung von Getränkedosen und Plastikabfall ausgestellt zu haben. 

Als Begründung für die erneute Verfahrenseinstellung gab das Gericht an, dass der Angeklagte in einem ähnlich gelagerten Fall durch das Düsseldorfer Landgericht im November 2020 bereits zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde.