Urteil nach StampftrittKölner Richter zu DSDS-Kandidat: „Eine fiese Nummer“

Fussballfan_wegen_ve_66591884 (1)

Der frühere DSDS-Teilnehmer beim Prozess-Auftakt am Mittwoch, 9. September, in Köln.

Köln – Ein ehemaliger Müllmann und Teilnehmer der RTL-Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) ist am Freitag knapp einer Gefängnisstrafe entgangen.

Nach einer brutalen Attacke im RheinEnergie-Stadion, die ursprünglich sogar als versuchter Totschlag angeklagt war, wurde der 34-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Köln: Beim FC-Spiel auf Kopf von Zuschauer eingetreten

Die beiden Kontrahenten waren sich im Dezember 2018 am Ende der Partie des 1. FC Köln gegen den VfL Bochum im Stadion begegnet, man habe sich gegenseitig angerempelt.

Alles zum Thema RTL

Beide Männer seien laut Richter Peter Koerfers schlechter Stimmung gewesen, wofür der Spielstand von 3:1 für Bochum gesorgt habe. Der Angeklagte sei durch den Konsum durch Alkohol enthemmt gewesen. Prägend für die Tat sei die Wehrlosigkeit des Opfers gewesen.

Der Angeklagte habe diesen zunächst mit der Faust bewusstlos geschlagen. Als der Kontrahent reglos am Boden lag, habe der 34-Jährige mit einer Art Stampftritt noch auf den Kopf des Mannes eingetreten. Der Aggressor habe sich zuvor noch von Zeugen losgerissen, die versucht hätten ihn aufzuhalten.

Kölner Richter sagt: „Das war eine fiese Nummer“

„Das war eine fiese Nummer“, sagte Richter Koerfers, „es muss Schluss sein, wenn jemand am Boden liegt und sich nicht mehr verteidigen kann.“

Dass es bei milden zwei Jahren Haft auf Bewährung geblieben sei, sei lediglich den glimpflich verlaufenden Tatfolgen geschuldet. Das Opfer hatte mit Einblutungen am Kopf bereits am nächsten Tag das Krankenhaus verlassen.

Der Tritt auf den Kopf war laut Rechtsmediziner leicht quer ausgeführt worden, was diesem einen Großteil der Wucht genommen hätte. Es wäre dem Angeklagten leicht möglich gewesen, noch gezielter und kräftiger zuzutreten, was zu einem Schädelbruch hätte führen können.

Der Richter nahm keinen Tötungsvorsatz an, sondern lediglich die Absicht, das Gegenüber zu verletzen.

Angeklagter DSDS-Kandidat habe das Geschehen bestimmt

Der 34-Jährige selbst hatte ausgesagt, einen Angriff befürchtet zu haben. Er sei vor mehr als 15 Jahren mal in eine Auseinandersetzung geraten und schwer verletzt worden. Damals habe er flüchten wollen; eine solche Situation wolle er nie wieder erleben. Laut Richter war es aber der Angeklagte, der das Geschehen bestimmt und vorher noch einen Bierbecher geworfen habe.

Erleichtert hatten der verurteilte Familienvater und dessen Angehörigen die Entscheidung zur Kenntnis genommen. Das Urteil entsprach den Anträgen von Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn und dem Anwalt des Opfers. 150 Sozialstunden setzte Richter Koerfers, der in der Urteilsbegründung auch die DSDS-Teilnahme des Angeklagten erwähnt hatte, als Bewährungsauflage fest.