„Wie im KZ“Kölner beleidigt Jobcenter-Mitarbeiter, vor Gericht wird's noch hässlicher

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Der Kölner beleidigte die Mitarbeiter vom Jobcenter Köln. Das Symbolbild wurde im Jahr 2010 aufgenommen.

Köln – In einer E-Mail hatte ein Hartz IV-Empfänger die Mitarbeiter des Jobcenters Köln so stark beleidigt, dass diese Anzeige bei der Polizei erstatteten und es nun zum Prozess kam. „Ihr scheiß Sesselfurzer“ schrieb der Mann, der den Sachbearbeitern vorwarf, ihn schlechter zu behandeln, „als es im KZ war.“ Im Vergleich zu ihnen sei Nordkoreas Diktatur Kim Jon-un ein netter Mann.

Kölner schildert Leben voller Superlativen

Als die Richterin den Angeklagten bei der Verhandlung im Amtsgericht zunächst zu dessen Lebenslauf befragte, warf der 62-Jährige mit Superlativen um sich.  Er habe „mega erfolgreich“ die erste Großraumdisko in Süddeutschland betrieben. Später sei er für eine Hotelkette in Thailand tätig gewesen und habe „800 Millionen Umsatz gemacht“. Dafür habe man ihn zum Manager des Jahres ernannt.

Ein eigenes Hotelprojekt habe ihm durch Verschulden der Bank aber wirtschaftlich das Genick gebrochen. In Griechenland und Spanien habe er versucht sich etwas Neues aufzubauen, sei aber gescheitert. Schuld seien mal wieder die anderen. Schließlich sei er mit Frau und Sohn zurück nach Deutschland. „Ich stand bei null und dachte, dass man mir hier hilft“, sagte der Angeklagte.

Kölner Jobcenter habe diverse Kosten nicht übernommen

Das Jobcenter habe ihm aber nicht mal Geld für lange Hosen bewilligt; er habe 30 Jahre in der Sonne gelebt und nur Shorts besessen. Auch Kosten für einen Schulausflug des Sohnes seien nicht übernommen worden. „Man hat dort keine Würde“, sagte der Beschuldigte über die Behörde und meinte: „Wenn ich aus Afrika gekommen wäre, hätte ich mehr bekommen.“

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Das Fass zum Überlaufen habe die Zurückweisung eines Antrags auf Übernahme von Reisekosten zur portugiesischen Insel Madeira gebracht. Er habe ein Jobangebot mit einem Monatsgehalt von 3500 Euro vorliegen gehabt, habe aufgrund des Jobcenters aber nicht zur Vertragsunterzeichnung fliegen können, „oder soll ich dahin schwimmen?“

Angeklagter wiederholt seinen Nazi-Vergleich

Zu seiner E-Mail stehe er, „das ist meine Meinung.“ Er habe Filme über das dritte Reich gesehen und das sei mit seiner Situation vergleichbar. Die Mitarbeiter des Jobcenters hätten ihn ebenfalls beleidigt und mit Security gedroht. Er verspüre Wut und wenn die ihm bekannte Sachbearbeiterin im Moment der E-Mail-Verfassung vor ihm gestanden hätte, „dann hätte ich der eine geknallt.“

„Eine Einsicht erkenne ich hier nicht“, konstatierte die Richterin. Sie wertete das Verhalten aber als Ausrutscher, zumal keine Vorstrafen bestünden. „Sie müssen lernen mit dieser Wut und dem Frust anders umzugehen“, so die Richterin. Der Angeklagte muss 300 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze zu je 10 Euro) zahlen. Der Mann akzeptierte das Urteil, sagte aber: „Bei mir ist nichts zu holen.“ Am Ende leide sein Sohn, der dann kein Geld mehr fürs Fitnessstudio hätte. Notfalls wolle er die Strafe im Gefängnis absitzen.