„Es war doch...“Kölner Richterin stellt Grapscher-Fall ein – mit seltsamer Begründung

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Eine Kölnerin (27) wurde auf der Rolltreppe in Kalk begrapscht.

Köln – Wegen sexueller Belästigung hatte die Staatsanwaltschaft einen Elektriker (42) angeklagt, der eine 27-jährige Kölnerin im Bereich der Haltestelle Kalk-Post unsittlich berührt haben soll. Der Prozess nahm am Freitag vor dem Amtsgericht aber einen sehr ungewöhnlichen Verlauf, sodass die Anzeigenerstatterin am Ende das Justizgebäude an der Luxemburger Straße völlig frustriert verließ. 

Köln Kalk-Post: Auf der Rolltreppe unter den Rock gegriffen 

Der Angeklagte soll der Frau am 11. November des Jahres 2018 auf der Rolltreppe von hinten unter den Rock gegriffen und in sexuell motivierter Weise ihren Po berührt haben. „Sie schrie und schlug seine Hand fort“, hieß es in der Anklageschrift. Die Geschädigte und ihr Freund stellten den Mann zur Rede, die Polizei wurde hinzugerufen. 

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„Das stimmt nicht“, sagte der angeklagte Familienvater, er würde so etwas nicht machen. Richterin Astrid Bernards schlug daraufhin sofort vor, das Verfahren gegen den nicht vorbestraften Mann ohne Auflagen einzustellen. „Es war der 11.11.“, sagte die Richterin, „und selbst wenn es so war, ist das so gering, dass wir das auf uns beruhen lassen können.” 

Köln: Staatsanwältin war Teil der „EG Neujahr“ und zögert 

Die Staatsanwältin zögerte und sagte, dass Verfahren mit solchen Delikten grundsätzlich nicht einfach eingestellt gehören, gerade nach den Vorkommnissen in der Kölner Silvesternacht 2015/16. Sie sogar selbst Teil der „EG Neujahr“ gewesen, die die Fälle bearbeitet hatte, sagte die Staatsanwältin. 

Umso erstaunlicher erschien es, dass die Zeugin gar nicht mehr angehört wurde. „Wenn wir jetzt die Geschädigte vernehmen, dann kocht das wieder hoch“, sagte Richterin Bernards und mutmaßte, die Staatsanwaltschaft wäre dann zur Einstellung nicht mehr bereit. 

Zeugin erfährt von Einstellung und ist wütend 

Letztlich einigten sich Richterin, Anklägerin und Verteidigerin auf die Beendigung des Verfahrens. Auch, weil man zur weiteren Aufklärung womöglich noch einen Freund des Angeklagten aus Serbien hätte laden müssen. „Wir können auch einen Schwurgerichtsfall draus machen“, hatte die Richterin zuvor gesagt. Diese Entscheidung sei „prozessökonomisch.“ 

Die Zeugin wurde danach in den Saal gerufen. Als die Richterin ihr die Entscheidung mitteilte, reagierte die 27-Jährige wütend. „Das ist doch ein Freibrief für alle Grapscher“, sagte sie dem EXPRESS vor dem Gerichtsgebäude. Dass sie nicht einmal gehört worden sei, sei für sie sehr frustrierend.