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„Akte zu, Affe tot!“Staatsanwaltschaft wehrt sich gegen Kölner Skandal-Urteil

Richter Frank Altpeter

Der Kölner Amtsrichter Dr. Frank Altpeter führte die Verhandlung.

Köln – Die Staatsanwaltschaft wehrt sich gegen die Entscheidung  des Kölner Amtsrichters, der ein Verfahren um Entführung, Raub und Körperverletzung  nicht im Namen des Volkes, sondern mit den Worten „Akte zu, Affe tot“ beendet hatte. Der Fall wird somit aller Voraussicht nach noch einmal verhandelt werden müssen.

Köln: Staatsanwaltschaft legt Rechtsmittel gegen Urteil ein

„Wir haben Rechtsmittel eingelegt“, bestätigt Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer dem EXPRESS, zunächst wolle man das schriftliche Urteil abwarten. Möglich sei Revision zum Oberlandesgericht – dann könnte das Verfahren vorm Amtsgericht gänzlich neu starten – oder Berufung zur zweiten Instanz des Landgerichts.

Richter Frank Altpeter hatte vergangene Woche drei Angeklagte freigesprochen und dabei elementare Vorschriften missachtet: Er schloss die Beweisaufnahme nicht, verzichtete auf die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwalt, auch wurde den Beschuldigten nicht das letzte Wort gewährt.

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Kölner Richter verstieß gegen mehrere Vorschriften

Altpeter beriet sich nicht mit seinen Schöffen, obwohl die gleichberechtigt mit ihm das Urteil fällen sollten. Der Freispruch wurde dann nur nebenbei erwähnt. „Oder wollen Sie es förmlich?“, hatte der Richter zuvor noch lachend gefragt, was aber keiner der Verfahrensbeteiligten, auch nicht der Staatsanwalt, eingefordert hatte.

Henning Banke, Präsident des  Amtsgerichts Köln, wollte sich auf Anfrage des EXPRESS nicht zum Sachverhalt äußern. Es erscheint naheliegend, dass der Richter dienstrechtliche Konsequenzen befürchten muss, auch könnte der Straftatbestand der Rechtsbeugung womöglich noch eine Rolle spielen.

Prozess um Entführung, Körperverletzung und Raub

Der formlose Freispruch geschah in einem Verfahren, in dem drei jungen Männern vorgeworfen wurde, einen Mann nach einer Hochzeitsfeier  geschlagen, in ein Auto gezerrt,  entführt und schließlich beraubt zu haben.  

Ein unbeteiligter Zeuge, der hätte aussagen müssen und sich weigerte, war vom Richter einfach nicht weiter vernommen worden.