Waffenhandel angeklagt – Prozess geplatzt!MEK holte Pistolenkäufer aus diesem BMW
Mönchengladbach/Leverkusen – Eine Spezialeinheit (MEK) rammte im April 2017 einen BMW, zerrte Arjen D. und Ioannis P. (44) heraus (der anderthalb Jahre später in Wuppertal von einem Doppelmord freigesprochen wurde).
Beide hatte gerade zwei Pistolen mit Schalldämpfern gekauft – angeblich von „Manolo“ K. (40) aus Leverkusen. Dem sollte am Mittwoch in Mönchengladbach der Prozess gemacht werden – aber der platzte gleich zu Beginn.
Ballermänner wie für ein Mafia-Arsenal
Die Anklage gegen Manolo K. liest sich wie eine Bestellliste für ein Waffen-Arsenal der Mafia: Smith & Wesson, Beretta, Glock, Zastava M 76 (Präzisionsgewehr) oder Kalaschnikow AK 47 (Maschinenpistole) – die soll K. nach noch fragwürdigen Zeugenangaben angeboten oder verkauft haben. Auch der Zeuge will bei K. gekauft haben.
Gefunden wurde bei K. aber nur ein Schießkugelschreiber.
Drei von elf Fällen waren schon eingestellt. Blieben acht Fälle mit einer Strafandrohung von bis zu zehn Jahren. Unklar blieb, was die beiden Wuppertaler mit den Schalldämpfer-Waffen wollten. Den Verkauf hatte das MEK angeblich live mitgehört, dann zugegriffen und die Käufer während der Fahrt auf der Stadtautobahn Leverkusen gerammt (EXPRESS berichtete).
Kronzeuge verpfiff einen Mittäter
Obwohl das schon 20 Monate zurück liegt, bekam die Justiz bis heute keine Verhandlung gegen das Käufer-Pärchen hin. Wohl aber gegen den angeblichen Verkäufer, der von einem „Kronzeugen“ verpfiffen worden sein soll.
Doch auch dieser Prozess blieb am ersten Tag nach einer Stunde stecken – geplatzt!
Denn der Verteidiger von K., der Kölner Anwalt Ingmar Rosentreter, zauberte einen „überraschenden“ Antrag aus dem Hut mit dem Ziel, die Verhandlung auszusetzen. Ihm war aufgefallen, dass es noch mehr Akten und Überwachungsprotokolle gibt, die er nicht kennt.
Das sei unzulässig. So könne er seinen Mandanten nicht verteidigen.
Jetzt hatte die 2. große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ralf Gerads ein Problem und löste es so: „Dem Antrag wird entsprochen. Die Verhandlung ist auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, bis alle Akten der Verteidigung vorliegen.