Mordurteil nach Todesrennen in MoersAMG-Raser (22) will in Revision gehen

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Der Fahrer (22) eines Mercedes AMG wurde nach dem illegalen Autorennen im April 2019 wegen Mordes verurteilt. Im Landgericht Kleve war er in Handschellen vorgeführt worden.

von Michael Kerst (mik)Jonas Meister (meis)

Moers/Kleve – Im Verfahren um ein tödliches Autorennen im nordrhein-westfälischen Moers will der Anwalt des zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilten 22-Jährigen das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen.

„Wir werden in Revision gehen“, kündigte Rechtsanwalt Mario Prigge am Dienstag an.

Totraser-Prozess: So kam es zum Mord-Urteil

Nach dem illegalen Autorennen im nordrhein-westfälischen Moers und dem folgenden Horror-Unfall, bei dem eine 43-Jährige im April 2019 gestorben ist, war am Montag das Urteil gegen den Todesraser (22) gefallen. Die Richter verurteilten ihn wegen Mordes zu lebenslanger Haft!

Bereits am 10. Februar war der Prozess gegen die zwei jungen Männer eröffnet worden, die sich vor zehn Monaten mit ihren über 500 PS starken Autos das Rennen geliefert hatten.

Moers: Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte vor der Urteilsverkündung bereits lebenslange Haft und damit die Höchststrafe für den Hauptangeklagten gefordert.

Für den zweiten Angeklagten, der das andere Auto gesteuert hatte, forderte die Anklage eine zweijährige Bewährungsstrafe. Als Grund führte die Staatsanwaltschaft dabei die Teilnahme an einem verbotenen Autorennen mit Todesfolge an.

Und genau deshalb wurde er auch verurteilt, allerdings nicht auf Bewährung. Die Richter schickten ihn ins Gefängnis, für drei Jahre und neun Monate.

Nach tödlichem Autorennen in Moers: „Wünschte, ich könnte alles ungeschehen machen“

Am letzten Prozesstag hatte der Fahrer des nicht direkt in den Unfall verwickelten Autos die Familie der Getöteten noch um Entschuldigung gebeten.

Sein Anwalt verlas eine Erklärung, und in der hieß es: „Es tut mir unfassbar leid, was dort geschehen ist. Ich wünschte, ich könnte alles ungeschehen machen.“

Prozess in Kleve: Todesfahrer (22) hatte nicht mal einen Führerschein

Im Prozess selbst wurde noch einmal klar, was in der verhängnisvollen Nacht passierte: Der wegen Mordes angeklagte Kosovare (22), der keinen Führerschein hatte und mit dem Mercedes-AMG seines Vaters unterwegs war, erreichte damals mit dem Sportwagen eine Spitzengeschwindigkeit von über 160 Kilometern pro Stunde.

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In einem Kreuzungsbereich krachte er dann wenige Augenblicke später gegen den Kleinwagen einer 43-jährigen Frau, die drei Tage später starb.

Prozess in Kleve: Totraser ging davon aus, „dass alles gut gehen würde“

Dem Todesfahrer sei es dabei gleichgültig gewesen, dass im Falle eines Unfalls Menschen sterben könnten, begründete Staatsanwältin Julia Pöschel die Anklage wegen Mordes. Er habe die Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen in Kauf genommen und deshalb mit einem Zusammenstoß rechnen müssen.

Anwalt Thilo Pfordte sagte dagegen noch beim Prozessauftakt, der 22-Jährige sei sich der Gefahr bewusst gewesen, habe aber darauf vertraut, dass es nicht zu einem Unfall komme. Es sei davon ausgegangen, „dass alles gut gehen würde“. Der zweite Angeklagte hatte ebenfalls über seinen Anwalt erklären lassen, dass er der Fahrer des zweiten Fahrzeugs, eines Range Rover, gewesen sei und dass aus seiner Ansicht ein Rennen stattgefunden habe. (jme, dpa)