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Sein Hobby ist kuriosDüsseldorfer Taxi-Schreck landet selbst vor Gericht

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Gerhard M. ist der natürliche Feind der Düsseldorfer Taxifahrer. Jetzt stand er selbst vor Gericht.

von Barbara Kirchner (kir)

Düsseldorf – Na, wenn man sonst nichts zu tun hat…

Gerhard M. (60/ Namen geändert) hat ein besonders Hobby. Er fotografiert vor allem Taxifahrer, wenn sie gegen Vorschriften verstoßen. Und jetzt stand der  Schrecken aller Düsseldorfer Taxifahrer selbst vor Gericht. Er soll einen 59-Jährigen bei einem Verstoß erwischt und ihn dabei beleidigt haben.

Gerhard M. ist bei der Stadt beschäftigt und mit dem Leiter des Straßenverkehrsamts befreundet. Der klärte ihn darüber auf, dass Taxis eigentlich nicht im normalen Verkehrsraum abgeparkt werden dürfen. M. vor Gericht: „Das verstößt gegen die Gewerbe-Richtlinien.“

Düsseldorf: Taxi-Schreck schwärzte früher andere Falschparker an

Normalerweise sei er als passionierter Fahrradfahrer bisher gegen Falschparker in der zweiten Reihe vorgegangen. Nach dem Gespräch mit dem Amtsleiter ist er umgestiegen auf Taxifahrer.

Wenn er mit seinem Lastenrad mal jemanden ertappt, fotografiert er ihn und schickt die Aufnahmen ans Amt. „Ich habe tausende von Fotos gemacht“, gab er selbst an. Und dann hagelte es Bußgeldbescheide.

Düsseldorf: Wurde Taxifahrer beleidigt?

In einem Fall aber soll er auch beleidigt haben. Taxifahrer Fernando B.: „Er spielt den selbsternannten Sheriff.“

Zweimal habe er wegen Gerhard M. schon Knöllchen bekommen. Einmal war er gerade dabei, sein Taxi auszuparken, um den eigenen Wagen dort ab zu stellen. Da kam auch schon der Taxi-Schreck. Fernando B.: „Ich habe ihn gefragt, was das soll.“ Da habe ihn Gerhard M. beschimpft. „Fotos. Du A…"

Der Anwalt des Angeklagten meinte nur: „Man mag von dem Vorgehen meines Mandanten halten, was man will. Aber beleidigen, das ist nicht sein Stil.“

Düsseldorf-Taxi-Schreck landet selbst vor Gericht

Er vermutet eher, weil sein Mandant unter den Taxifahrern „bekannt wie ein bunter Hund ist“, dass die Anzeige des Fahrers ein Racheakt für die Knöllchen war.

Die Richterin überlegte lange und entschied schließlich, dass sie nicht mit Sicherheit eine Beleidigung fest stellen konnte. Deshalb erging ein Freispruch.

Und Gerhard M. radelte nach dem Prozess munter mit seinem Lastenrad davon.