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Prozess in DüsseldorfIS-Mutter zwang Kinder Hinrichtung anzusehen

IS-Mutter_Duesseldorf

Die Angeklagte (M), eine mutmaßliche IS-Terroristin, bei einem vorigen Verhandlungstermin im Oberlandesgericht.

Düsseldorf/Oberhausen – Eine mutmaßliche IS-Terroristin aus Oberhausen soll für sieben Jahre ins Gefängnis. Das hat die Bundesanwaltschaft am Mittwoch beantragt. Die Anklage habe sich während des Prozesses am Düsseldorfer Oberlandesgericht in allen Punkten bestätigt.

IS-Mutter verschleppte ihre Kinder nach Syrien

Die 33 Jahre alte Mutter habe ihre drei kleinen Kinder dem Vater entzogen und ins IS-Gebiet nach Syrien verschleppt. Damit habe sie die Kinder massiv gefährdet und einer Gewaltideologie ausgesetzt. Ihr kleiner Sohn Hamza sei bei einem Raketenangriff getötet worden. Damit habe sie sich des Kindesentzugs mit Todesfolge schuldig gemacht. Die deutsche Angeklagte sei als überzeugte Salafistin nach Syrien gegangen. Drei Mal habe sie ihren Sohn in ein Ausbildungscamp des IS gegeben. Strafmildernd sei ihr Geständnis.

Prozess in Düsseldorf: IS-Mutter habe sich nicht absichtlich strafbar gemacht

Die 33-Jährige habe sich nicht absichtlich strafbar gemacht, sagten ihre Verteidiger und beantragten dreieinhalb Jahre Haft. Die Angeklagte sei naiv und leichtgläubig. Ihr Entschluss zur Reise nach Syrien sei spontan gewesen und in einer emotionalen Ausnahmesituation gefasst worden. Außerdem sei nicht zweifelsfrei bewiesen, dass ihr Sohn tatsächlich bei Kämpfen starb. Ihr zweiter Ehemann habe lediglich berichtet, einen blutenden und toten Jungen an unbekanntem Ort begraben zu haben.

Das Oberlandesgericht will sein Urteil am kommenden Mittwoch verkünden.

Carla-Josephine S. schloss sich Frauen-Kampfeinheit an

Vor fünf Jahren soll sich Carla-Josephine S. heimlich nach Syrien abgesetzt haben. Laut Anklage schloss sich die Mutter dort der Frauen-Kampfeinheit „Katiba Nusaiba“ des Islamischen Staates an - und wurde damit IS-Terroristin. Mit dem Besitz einer Handgranate habe sie zudem gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.

Die Übergabe ihres kleinen Sohnes an ein militärisches Ausbildungscamp für Kindersoldaten wertet die Anklage als Kriegsverbrechen. Zudem hätten die kleinen Kinder in Unterkünften leben müssen, die bombardiert und beschossen wurden.

Kinder von IS-Mutter durch Hinrichtungs-Video traumatisiert

Die Kinder seien zudem durch das Anschauen grausamer Szenen wie einer Hinrichtung traumatisiert worden. Ein halbes Dutzend Straftaten wirft die Bundesanwaltschaft der Frau vor. Als die Staatsanwältin der Angeklagten sagte, dass sie ihre Kinder wohl für längere Zeit nicht sehen werde, begann diese zu weinen.

Der Ehemann der Angeklagten hatte deren Aussage in mehreren Punkten widersprochen. Seine Frau habe ihm erzählt, dass der kleine Hamza die IS-Ideologie als Lüge bezeichnet habe. Daraufhin habe sie ihren Sohn der Religionspolizei gemeldet, die ihn verprügelt habe, um ihm seine Zweifel auszutreiben.

IS-Mutter bestreitet Vorwürfe vor Gericht

Die 33-Jährige hatte dagegen behauptet, ihr Sohn sei von der Religionspolizei festgenommen worden, weil er einen Fußball gestohlen habe. Sie habe sich für ihn eingesetzt und dafür gesorgt, dass er eine möglichst milde Strafe bekomme. Beim Prozessauftakt hatte die Angeklagte gestanden, mit ihren Kindern in Richtung Syrien gereist zu sein. „Ich wollte in erste Linie aus Deutschland raus. Das war der größte Fehler, den ich machen konnte“, hatte sie gesagt. Sie sei damals strenggläubige Salafistin gewesen und habe immer wieder Burka getragen. Dafür sei sie in Deutschland angefeindet worden. (dpa)