Paukenschlag in DüsseldorfAldi-Erben gewinnen Millionen-Klage in Kunstkrimi

Aldi-Erben

Die Aldi-Erben haben in Düsseldorf einen Kunst-Prozess gewonnen. Das Symbolfoto zeigt ein Firmen-Logo von Aldi.

Düsseldorf  – Die Ex-Frau von Kunstberater Helge Achenbach muss den Aldi-Erben fast eine Million Euro erstatten. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Dienstag, 2. Februar, mitgeteilt.

  • Düsseldorfer Oberlandesgericht gibt Aldi-Erben Recht
  • Kunsthistorikerin Dorothee Achenbach muss zahlen
  • Verkaufte Skulpturen keine Originale

Aldi-Erben gewinnen Millionen-Klage: Es geht um Kunst aus Bronze

Achenbach hatte seiner Frau vier Bronzeskulpturen als Originale des Künstlers Juan Muñoz geschenkt. Die Kunsthistorikerin hatte die Skulpturen später für eine Million Euro an den inzwischen gestorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht verkauft.

Die Skulpturen seien keine Originale, sondern nur unerlaubte Nachgüsse ohne Zertifikat, befanden die Richter (Az.: I-3 U 22/19). Kunsthistorikerin Dorothee Achenbach hatte argumentiert, sie habe die vier mannshohen Figuren von ihrem Mann zu ihrem Geburtstag geschenkt bekommen, nicht ausgepackt, sondern in einem Lager stehen lassen. Sie sei von ihrer Echtheit ausgegangen.

Aldi-Erben gewinnen Millionen-Klage: Original oder Fälschung

Das zog bei den Richtern des Oberlandesgerichts nicht. Die Beklagte hätte „Anlass gehabt, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu erkundigen, ob es sich bei den ihr geschenkten Figuren tatsächlich um Originale oder autorisierte Exemplare handelte“. Weil sie dies unterließ, muss sie der Erbengemeinschaft von Berthold Albrecht die Differenz zwischen Kaufpreis und tatsächlichem Wert ersetzen.

Den bezifferte das Gericht auf 20.000 Euro Materialwert, so dass 980.000 Euro zurückzuzahlen sind. Der Senat ließ die Revision nicht zu. Dorothee Achenbach kann noch Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.

Aldi-Erben gewinnen Millionen-Klage: Helge Achenbach musste 16 Millionen zahlen

Der einzige zertifizierte und autorisierte Nachguss der Skulpturen befinde sich im Eigentum der Santander Bank, hatten die Aldi-Erben angeführt. Die nicht vom Künstler autorisierten Nachgüsse seien praktisch Fälschungen. Helge Achenbach hatte vergeblich behauptet, die Skulpturen seien Originale, die zu einer von Muñoz autorisierten „zweiten (Teil-)Serie“ gehörten.

Helge Achenbach war vom Oberlandesgericht bereits zur Zahlung von über 16 Millionen Euro Schadenersatz an die Hinterbliebenen von Berthold Albrecht verurteilt worden. In dieser Höhe hatte Achenbach den 2012 verstorbenen Albrecht beim Kauf von Kunst und Oldtimern durch versteckte Preisaufschläge betrogen. Deswegen hatte er zudem eine Strafe von sechs Jahren Haft verbüßt. (dpa)