Neues vom Düsseldorfer Pop-up-RadwegMal ehrlich … verstehen Sie das?

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Ein Radweg, der für Radfahrer verboten ist? Der Schilderwald am Düsseldorfer Pop-up-Radweg wird immer seltsamer.

von Michael Kerst (mik)

Düsseldorf – Ich weiß nicht, was soll es bedeuten … auf dem seit mehr als zwei Wochen höchst umstrittenen Pop-up-Radweg an der Cecilienallee treibt die Schilder- und Markierungswut immer buntere Blüten.

Am Dienstag fanden die Radler und anderen Verkehrsteilnehmer mal wieder etwas Neues vor: Den Radweg abgesperrt und mit dem „Verkehrszeichen 254“ beschildert. Das bedeutet laut Straßenverkehrsordnung (StVO): Verbot für alle nicht-motorisierten Fahrzeuge, hier darf man als Radfahrer nicht hinein fahren.

Neue Schilder auf dem Pop-up-Radweg: Radfahren verboten?

Was nun? Ein Radweg, der für Radfahrer verboten ist? Es könnte sein, das die „Experten“ der Stadt signalisieren wollen, das Radler nur die entgegengesetzte Richtung nutzen dürfen.

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Warum man denen dann aber auch noch ein riesiges Absperrgatter in den halben Radweg stellt, das bleibt nun wirklich ein Geheimnis.