+++ VORHERSAGE +++ Wetter aktuell Wasserschlacht in Köln endlich zu Ende – jetzt dreht sich die Lage komplett

+++ VORHERSAGE +++ Wetter aktuell Wasserschlacht in Köln endlich zu Ende – jetzt dreht sich die Lage komplett

Katholisches Arbeitsrecht in Gefahr?Dieser Arzt bringt die Kirchenrechte ins Wanken

60442045

Dunkle Wolken über der katholischen Kirche. Ein Düsseldorfer Arzt hat mit seiner Klage gegen eine Kündigung aus religiösen Gründen jetzt beim Europäischen Gerichtshof gewonnen. Dadurch steht das ganze kirchliche Arbeitsrecht auf der Kippe.

Düsseldorf/Luxemburg – 2009 wurde Professor Romuald Adamek vom Träger des Düsseldorfer Vinzenzhospitals gekündigt.

Der Chefarzt für Innere Medizin hatte nach seiner Scheidung wieder geheiratet. Dafür wollte ihn sein katholischer Arbeitgeber loswerden. Wegen mangelnder Loyalität. Damit ist er vor dem EuGH jetzt gescheitert.

Neun Jahre lang hatten der Verbund katholischer Kliniken Düsseldorf (VKKD) und der Arzt durch alle Instanzen gestritten. Fast immer gewann Adamek. Auch vor dem Bundesarbeitsgericht.

Jedes Mal ging die Kirche in Einspruch oder Revision. So landete der Fall 2014 sogar vor dem Bundesverfassungsgericht.

MDS-EXP-2014-11-21-71-76963404

Professor Romuald Adamek, Chefarzt für Innere Medizin am Vinzenzhospital hat jetzt einen großen Sieg über das katholische Arbeitsrecht erstritten.

Das hob das Urteil zugunsten des Professors vom Bundesarbeitsgericht auf, die Richter hätten nicht das „besondere Gewicht“ des Selbstverständnisses der Kirche berücksichtigt. Die Verfassungshüter verwiesen den Fall an das Bundesarbeitsgericht zurück.

Dort suchte man 2016 eine weitere, höchstrichterliche Klärung und legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EugH) vor. Gestern wurde am Sitz des Gerichts in Luxemburg das Urteil gefällt.

Kirche hat Arzt diskriminiert

Und das dürfte der katholischen Kirche gar nicht gefallen. Die EuGH-Richter gaben dem Arzt recht, erklärten die Kündigung für unvereinbar mit europäischem Recht und für diskriminierend.

Die Anforderungen an einen Chefarzt, das Eheverständnis der katholischen Kirche zu beachten, erscheine nicht als rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung urteilten die Richter.

Damit dürfte das 2015 schon einmal gelockerte kirchliche Arbeitsrecht außer für Geistliche am Ende sein.

Dementsprechend enttäuscht zeigen sich Kirchenvertreter. Die „verfassungsrechtliche Position, die den Kirchen nach dem Grundgesetz zukommt“, sei „nicht ausreichend berücksichtigt“ worden, erklärte der Sekretär der Konferenz, Hans Langendörfer.

Es sei Sache der Kirchen, im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts aus religiöser Überzeugung heraus festzulegen, welche Loyalitätserwartungen sie habe.

Kommentar

Neun Jahre lang hat die katholische Kirche gegen einen verdienten Chefarzt prozessiert. Gegen einen Arzt, der zu den erfolgreichsten des ganzen katholischen Klinikverbundes in Düsseldorf gehört. Ein Mediziner, ohne dessen Arbeit das Vinzenz-Hospital womöglich in die roten Zahlen rutschen würde.

Und warum? Um ihr mittelalterliches Berufsverständnis durchzusetzen. Und dies mit Hilfe eines kirchlichen Arbeitsrechts, das ihr von weltlichen Politikern aus Angst vor der einst noch großen katholischen Lobby in Deutschland verliehen wurde und das es so in keinem anderen Land der Welt gibt. Willkommen in der Realität, liebe katholische Kirche.

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs haben die Sonderrechte jetzt endlich und hoffentlich endgültig beschnitten. Eine gute Nachricht für drei Millionen Beschäftigte bei konfessionell gebundenen Trägern. Jetzt sind Kündigungen aus religiösen Dogmen heraus endlich fast unmöglich. Wir schreiben ja auch erst das Jahr 2018...