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In Düsseldorf wieder erlaubtMietfahrräder auf Bürgersteigen abstellen

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Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Mietfahrräder wieder auf dem Gehweg abgestellt werden dürfen. Unser Symbolfoto zeigt Fahrräder zum mieten, die am 13. Mai 2019 in Dresden auf dem Gehweg stehen.

Düsseldorf – Mietfahrräder dürfen in Düsseldorf vorläufig weiter auf Gehwegen abgestellt werden. Das hat nun das Verwaltungsgericht entschieden.

  • In Düsseldorf dürfen Mietfahrräder wieder auf dem Gehweg abgestellt werden.
  • Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.
  • Ein Bundesweit tätiger Anbieter reichte eine Klage ein.

Düsseldorf: Mietfahrräder dürfen wieder auf Bürgersteigen rumstehen

Mietfahrräder auf Bürgersteigen abstellen? Das ist in Düsseldorf nun nach der Klage eines bundesweit tätigen Anbieters gegen eine Ordnungsverfügung der Landeshauptstadt wieder erlaubt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch (16. September) mitteilte.

Die Stadt Düsseldorf könne gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes in Münster einlegen.

Düsseldorf: Mitfahrräder im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes NRW zulässig

Laut den Richtern spricht Überwiegendes dafür, dass das Angebot von Mietfahrrädern im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes NRW zulässig ist.

Die Fahrräder würden zur Anmietung und damit zur Teilnahme am Verkehr und nicht etwa vorwiegend als Werbefläche abgestellt. Dies zeige das aufwendige Ortungs- und Vermietungssystem.

Auch habe die Stadt keine besonderen Flächen ausgewiesen, zur deren Nutzung der Anbieter unter Umständen verpflichtet werden könnte. (dpa)