Irrer Cadillac-ProzessIm Video: Wollersheim gewinnt und baut sofort einen Unfall

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Bert Wollersheim kam mit Gattin Ginger zum Gerichtstermin. Der frühere Rotlichtkönig sorgte für großes Medienaufkommen.

Langenfeld – Sie kamen vom Wimperntermin und wollten ins Nagelstudio. Doch dann funkte die Polizei 2019 dazwischen, hielt Bert Wollersheim (68) und Ginger Costello an. Dabei stellten die Beamten zahlreiche Mängel an seinem Cadillac fest.

Dafür sollte Düsseldorfs früherer „Puff Daddy“ 8000 Euro Strafe bezahlen, war damit aber nicht einverstanden. Am Valentinstag wurde nun vor dem Langenfelder Amtsgericht verhandelt.

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Ginger Costello und Bert Wollersheim posieren vor der Gerichtsverhandlung mit ihrem geliebten Cadillac.

Selbstverständlich fuhr das schrille Paar mit dem beanstandeten Cadillac vor.

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Bert Wollersheim: „TÜV-Plakette war für mich echt“

Dabei ging es insbesondere um eine gefälschte TÜV-Plakette. Nachdem das Blitzlichtgewitter im Gerichtssaal beendet war, las Rechtsanwalt Carsten Rubarth eine Erklärung Wollersheims vor:

„Ich habe mich um den TÜV des Autos nicht selbst gekümmert. Die TÜV-Plakette hab ich mir nicht angeguckt. Für mich war die Plakette echt, ich war überrascht, dass sie nicht echt ist. Ich hatte mit der Abwicklung der Plakette nichts zu tun.“

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Das Gegenteil konnte ihm nicht nachgewiesen werden, das Gericht stellte das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.  Rubarth: „Das Gericht hat gesehen, was das Problem in dieser Sache ist. Kein Mensch weiß, wer die falsche Plakette drauf geklebt hat.“

Bert Wollerheim siegt vor Gericht: Dann rammt er einen Stein

Somit wurde der Valentinstag für Bert und Ginger zu einem Feiertag. Wollersheim: „Ich freu mich. Wir feiern das mit einem Küsschen. Happy Valentinstag.“

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Ginger Costello und Bert Wollersheim feierten ihren Erfolg mit einem Selfie.

Nach dem erfolgreichen Gerichtstermin ging es für die Turteltauben dann noch „auf ein Käffchen“ in den Langenfelder Ratskeller.

Vorher gab’s noch Fotos vor besagtem Cadillac. Dafür parkte Wollersheim eigenhändig rückwärts aus und rammte dabei gleich mal einen Stein – Wenn das mal keine Vorladung wegen  Beschädigung öffentlichen Eigentums  mit sich bringt...