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Gericht schritt einIn Düsseldorf tobt der Krieg der Gold- und Diamantenhändler

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Das Unternehmen "Rheinische Scheideanstalt GmbH" soll nach einem noch nicht rechtkräftigem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf seinen Namen ändern. Es sei keine "Scheideanstalt".

Düsseldorf – Viele horten zu Hause Schätzchen: Gold, Münzen, Ringe, Diamanten. Einige versuchen es bei „Bares Für Rares“ oder in einem der unzähligen Ankaufgeschäfte für Gold-, Schmuck und Diamanten. Für eines dieser Läden mit bundesweiten Filialen wird es jetzt aber zappenduster. Der Krieg der Gold- und Diamantenhändler ist ausgebrochen.

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Kämpft gegen Täuschungen:  Der Kö-Gold- und Diamantenhändler Ewald Maisenbacher (74) gewann vor dem Oberlandesgericht einen Prozess gegen eine Firma.   Hier sehen Sie ihn bei der Untersuchung eines (echten) Diamanten im Werte von fast 400 000 Euro.

Das Oberlandesgericht (OLG) hat der Düsseldorfer „Rheinische Scheideanstalt GmbH“ den Namen verboten. Sie darf sich nicht mehr „Scheideanstalt“ nennen. Der Gold- und Diamantenhändler Ewald Maisenbacher von der Kö hat es erstritten.

Richter: Firma keine "Scheideanstalt"

Auf Klage des Diamantenhändlers haben jetzt die Richter des 2. Zivilsenats sensationell entschieden: Die „Rheinische Scheideanstalt“, die auch Diamanten, Schmuck und Gold ankauft, ist keine „Scheideanstalt“. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt, die jedoch aussichtslos sein soll.

Die Richter: Der Name erwecke einen falschen Anschein, als sei da staatliches oder behördliches dahinter. Das ist nicht zulässig. Es würde etwas vorgetäuscht, was nicht stattfindet. Der Name sei „irreführend“ und „unlauter“ und eine Zulassung, Edelmetalle zu trennen, habe die Firma ebenso nicht wie die nötige Anlage. (Aktenzeichen I-2 U 37/18)

„Kann auch für Betrug genutzt werden"

Maisenbacher: „Ich bin der Meinung, dass Täuschung in der Werbung durch eine Falschaussage im Namen nicht nur irreführend ist, sondern auch für Betrug genutzt werden kann. Ich unterstelle das hier nicht, aber ich habe auch im Interesse aller meiner seriösen Kollegen handeln müssen."

Dr. Erhard Keller, Anwalt der verklagten Firma: „Wir halten das Urteil für falsch. Weil keine Revision zugelassen wurde, haben wir eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Damit ist das Urteil in der Rechtskraft vorerst gehemmt. Für uns  ist der Rechtsweg noch nicht erschöpft. Wir werden die Vollstreckbarkeit des Urteils abwenden. Die Aufgabe des Firmennamens wäre für das von uns vertretene Unternehmen sehr schmerzhaft.“

Maisenbacher-Anwalt Dr. Volker  Schumacher von der Kanzlei Lindenau, Prior & Partner: „Das Urteil ist von uns erfolgreich herbeigeführt worden und eindeutig, wurde auch gegen eine Sicherheitsleistung von 100 000 Euro für vollstreckbar erklärt. Die zulässige Beschwerde beim Bundesgerichtshof, weil eine Revision des Urteils nicht zugelassen wurde, halten wir allerdings  für aussichtslos. Das Geld für die Vollstreckung wird unser Mandant hinterlegen, wir werden vollstrecken und den Namen der Firma ändern lassen, wenn sie es nicht selbst tut.“

"An jeder Ecke Ankaufgeschäfte"

Maisenbacher, Mitglied und Aktionär im angesehenen Antwerpener Diamantenclub: „Es gibt heute an jeder Ecke Ankaufgeschäfte, dazu braucht man leider keine Lizenz. Eine Scheideanstalt ist aber mehr, da werden in speziell zugelassenen Anlagen  Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin oder Palladium voneinander getrennt und dem Kunden bezahlt.“

Urteil würde Firma zu umfassenden Änderungen zwingen

Für die Düsseldorfer Firma kann die OLG-Entscheidung ein unternehmerisches Fiasko bedeuten. Die Firma soll alles ändern, wo der Name drauf steht. Und das binnen drei Monaten. Und die Uhr tickt unbarmherzig seit dem 13. Dezember....Mitte März ist Ende Gelände! Das Urteil würde die Firma dazu zwingen, Ihren Außenauftritt umfassend und erheblich zu ändern - und das kostet ...

Auf der Internet-Seite des Unternehmens wird zitiert: „Edelmetall und Schmuck verkaufen: Scheideanstalt garantiert Sicherheit und Seriösität“. Weiter heißt es: „Nach der Schmelzung werden Ihre Edelmetalle mit Hilfe modernster Röntgentechnik auf den Feingehalt untersucht. So können Sie sofort exakte Feinmengen bei uns verkaufen.“

Maisenbacher: „Hier wird wieder vorgegaukelt, die Edelmetalle würden in einer Scheide getrennt. Das ist falsch und  hat das Oberlandesgericht unzweifelhaft als Täuschung bewertet. Gold-, Schmuck- und Diamantenankauf ist absolute Vertrauenssache. Diese Werte sind so scheu wie ein Reh und müssen wie die Kunden würdig behandelt werden. Da ist für Täuschungen oder falscher Anschein kein Platz.“