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Gericht bestätigtDeutsche Bahn-Leihräder müssen plötzlich aus Düsseldorf verschwinden

Call a bike

Ein Mann fährt mit einem „Call a Bike“-Leihfahrrad der Deutsche Bahn Tochter DB Connect. Das Symbolbild wurde 2017 in Frankfurt am Main aufgenommen.

Düsseldorf – Die Deutsche Bahn hat mit ihrer Fahrradverleih-Tochterfirma eine Schlappe vor Gericht erlitten.

  • DB-Leihräder dürfen nicht mehr in Düsseldorf stehen
  • Das entschied ein Gericht
  • Das Urteil ist nicht anfechtbar

Bikes dürfen nicht auf der Straße abgestellt werden

Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied am Freitag (20.11.2020), dass die „Call a Bike“-Drahtesel in Düsseldorf nicht einfach auf der Straße abgestellt werden dürfen.

Eine Verfügung der Stadt, der zufolge die Deutsche Bahn Connect GmbH ihre „Call a Bike“-Räder aus dem öffentlichen Straßenraum in Düsseldorf entfernen muss, wird wieder gültig.

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Stadt setzt sich durch

Ein Verwaltungsgericht hatte die Verfügung zunächst im September gekippt, vor dem übergeordneten Gericht setzte sich die Stadt nun aber doch durch. Der OVG-Beschluss ist nicht anfechtbar (Aktenzeichen 11 B 1459/20).

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei dem Geschäftsmodell um keinen „Gemeingebrauch“. Vielmehr stehe der gewerbliche Zweck im Vordergrund, das abgestellte Fahrrad zu vermieten.

Fahrrad abstellen gleicht gewerblichem Straßenhandel

Es gebe keinen Unterschied zum gewerblichen Straßenhandel - und der benötigt nach Darstellung des OVG eine Sondernutzungserlaubnis, die in dem strittigen Fall nicht vorlag. (dpa/mas)