Dumm gelaufenBetrüger in NRW wird von Betrügern betrogen

Hinter einer braunen Herren-Schultertasche verbirgt der angeklagte Betrüger im Düsseldorfer Gerichtssaal sein Gesicht.

Versteckt hinter einer Schultertasche: Olaf M. am 15. Juni 2021 vor dem Düsseldorfer Amtsgericht.

von Barbara Kirchner (kir)

Düsseldorf. Da hatte Olaf M. (58; Name geändert) tatsächlich mit Zitronen gehandelt. Er wollte das Opfer eines Anlagebetruges erneut übers Ohr hauen. Doch am Ende fiel er selbst auf üble Zeitgenossen rein und landete am Dienstag (15. Juni)  auf der Anklagebank im Düsseldorfer Amtsgericht. Zurück blieben ihm nur Schulden.

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  • Düsseldorfer Richterin zum Urteil: „Ein Schnapper“

Im Finanzgeschäft tummeln sich viele dubiose Anlageberater. Viele ihrer Opfer verlieren oft ein Vermögen. Nicht verwunderlich, dass sich auch immer mehr Organisationen bilden, die versprechen, verlorene Gelder wieder zu beschaffen. Entweder werden Anwälte eingeschaltet oder Geldflüsse nachrecherchiert.

Prozess um Anlagebetrug in Düsseldorf

Bei einem dieser Vereine absolvierte Olaf M. ein Praktikum – sein Wiedereinstieg ins Berufsleben. Die Firma stellte ihm dafür Kundendaten zu Verfügung, mit denen er arbeiten konnte.

Nach Telefonaten und persönlichen Treffen vertraute ihm schließlich ein geprellter Anleger. Olaf M. versprach, die Verluste wieder auszugleichen. Mit neuen sichereren Anlagen.

Der Kunde ließ sich darauf ein und zahlte bei drei Übergaben insgesamt 6000 Euro in Bar. Laut Anklage hatte Olaf M. nie vor, das Geld anzulegen, sondern er wollte es für sich ausgeben. Doch das streitet der 58-Jährige vehement ab. Er habe tatsächlich das Geld des Kunden wiederbeschaffen wollen.

Betrüger wird selbst betrogen

Olaf M. zur Richterin: „Ich wollte ein Inkasso-Büro mit der Wiederbeschaffung beauftragen. Doch da bin ich wohl auf dubiose Leute reingefallen.“ Denen habe er das Geld gegeben. Am Ende war es futsch. Die Firma hat keinen Handschlag getan und Olaf M. verlor seinen Job. „Ich weiß ich habe Sch… gebaut. Ich bin mit meiner Idee auf die Schnauze gefallen. Doch ich stehe auch dazu.“

Auch wenn er das Geld nicht für sich verwendet hat, bleibt es am Ende beim Vorwurf des Betruges. Weil er den Kunden über die wahre Verwendung des Geldes im Unklaren gelassen hatte.

Das sagt Richterin in Düsseldorf über ihr Urteil

Gegen den Strafbefehl über 1800 Euro Geldstrafe hatte er ursprünglich Einspruch eingelegt. Aber die Richterin erklärte ihm dazu klar: „Im Strafbefehl geht man davon aus, dass der Betroffene geständig ist. Deshalb ist diese Strafe äußerst milde. Ein Schnapper quasi.“

Der Angeklagte sah das ein und zog seinen Einspruch zurück. Doch er erklärte auch: „Ich bin seit dieser Sache in die Ecke gedrückt und total abgerutscht.“ Denn neben der Geldstrafe muss er natürlich auch noch den Schaden wiedergutmachen.