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Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ermittelt„Eigenbedarf“ vom Richter abgeschmettert

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Bei der Verhandlung im Juli demonstrierte das „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ vor dem  Landgericht.

von Colja Schliewa (cos)

Düsseldorf – Georg Jesdinsky kann sein Glück kaum fassen: Nach eineinhalb Jahren Kampf  hat er nun endlich gewonnen: Er darf in seiner Wohnung auf der Kronprinzenstraße in Bilk bleiben.

Die fadenscheinige Kündigung wegen Eigenbedarfs seitens seines Vermieters wurde vom Landgericht abgewiesen. Nach 27 Jahren hatte der Bilker die Kündigung von seinem neuen  Hausbesitzer die Kündigung bekommen, weil seine Tochter die Wohnung bräuchte (EXPRESS berichtete).

Das Gericht sah es nun erwiesen an, dass der Grund nur vorgeschoben war, um die Wohnung in ein Luxusobjekt umzuwandeln und dann viel teurer weiterzuvermieten.

Klage in Düsseldorf: „Bin jetzt wirklich erleichtert“

„Ich bin jetzt wirklich erleichtert“, sagte Georg Jesdinsky, als er das Urteil mit seinen Unterstützern vom „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ feierte.

Für den Vermieter ist die Sache allerdings noch lange nicht ausgestanden: Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem und in weiteren Fällen wegen Betrugs.