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CoronaMaskenpflicht war rechtswidrig: Das müssen Düsseldorfer jetzt wissen

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Ein Schild mit einem Piktogramm und dem Aufdruck „Mund und Nase bedecken” weist am Montag (9. November) auf das Tragen von Schutzmasken hin. Die neue generelle Maskenpflicht in Düsseldorf ist rechtswidrig.

von Michael Kerst (mik)Barbara Kirchner (kir)

Düsseldorf – Die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf, nach der überall im Stadtgebiet Masken getragen werden müssen – sie wurde am Montag (9. November) wieder aufgehoben.

Nach einem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts hätte zwar die Maskenpflicht weiter gegolten. Aber die Stadt hätte Verstöße nicht mit Bußgeldern ahnden können.

Die Stadt Düsseldorf verzichtet nach einer gerichtlichen Niederlage auf eine neue generelle Maskenpflicht. Ab Mittwoch gilt sie nur noch „in stark frequentierten Teilen der Stadt“ wie der Altstadt, Teilen der Innenstadt sowie rund um den Hauptbahnhof. Das teilte die Verwaltung am Dienstag mit. 

Maskenpflicht nur noch in stark frequentierten Teilen von Düsseldorf

In der Altstadt und den Haupteinkaufsstraßen in der Stadtmitte gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nun täglich zwischen 10 und 19 Uhr, rund um den Hauptbahnhof in der Zeit von 6 bis 22 Uhr.

Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) appellierte an die Bürger, weiter freiwillig eine Alltagsmaske auch außerhalb der nun festgelegten Gebiete zu tragen. Die bereits montierten Hinweisschilder sollen bleiben bestehen.

Der Kölner Rechtsanwalt Jochen Lober hatte für einen Mandanten gegen die Verfügung der Stadt vor dem Verwaltungsgericht geklagt. „Die aktuelle Allgemeinverfügung war juristisch Note 6“, sagte Lober der Nachrichtenagentur dpa. Sie sei „handwerklich falsch formuliert“ gewesen. Die Stadt sei „deutlich über das Ziel hinausgeschossen“.

Kölner Rechtsanwalt bekommt vom Verwaltungsgericht Recht

Lober hatte tatsächlich vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Das bescheinigte der Stadt, dass ihre Verfügung „rechtswidrig“ sei. Allerdings hätte dieses Urteil keineswegs alle Düsseldorfer von der Verpflichtung, auf allen Straßen Masken tragen zu müssen, entbunden: „Die gerichtliche Entscheidung wirkt sich nur im Verhältnis zum Antragsteller aus. Dessen Pflicht, im Stadtgebiet eine Alltagsmaske zu tragen, ist ausgesetzt“, teilte das Verwaltungsgericht mit. „Alle anderen Personen, die sich in Düsseldorf bewegen, müssen die Allgemeinverfügung beachten.“

Düsseldorf: Bisherige Verfügung hätte enorme Folgen haben können

Was nach einer Minimal-Niederlage der Stadtverwaltung und des zuständigen Rechtsdezernenten Christian Zaum klingt, hätte allerdings enorme Folgen haben können: Hätten sie an der Allgemeinverfügung festgehalten und dann auch die darin angekündigten Bußgelder verhängt (in der Regel wohl 50 Euro, aber theoretisch auch bis zu 25.000 Euro), dann hätte jeder Betroffene seinerseits dagegen klagen können und aller Voraussicht nach auch Recht bekommen.

Zaum zog deshalb am Montagmittag die Reißleine und ließ mitteilen: „Die Landeshauptstadt Düsseldorf respektiert den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom heutigen Montag, 9. November, zur Allgemeinverfügung über die Maskenpflicht. Die Stadtverwaltung hat in der Folge die Allgemeinverfügung, die eine Alltagsmaskenpflicht für das gesamte Stadtgebiet vorsah, noch am heutigen Montag aufgehoben.“

Düsseldorf: Stadt will am Dienstag neue Allgemeinverfügung erlassen

Heißt das also für alle, die Masken ablehnen: Runter damit! Wenn überhaupt, dann nur sehr kurzfristig. Denn die Stadt kündigt an: „Die Stadtverwaltung wird auf Basis der heutigen Begründung des Verwaltungsgerichtes eine neue Allgemeinverfügung vorbereiten, die voraussichtlich am morgigen Dienstag, 10. November, erlassen werden wird.“

Und man kann ziemlich sicher sein, dass auch gegen diese Verfügung dann wieder geklagt werden dürfte. Sei eine neue Regelung wieder „so unverhältnismäßig wie die letzte, klagen wir notfalls weiter“, ließ Anwalt Lober jedenfalls schon mal wissen. Sein Mandant wolle „einfach an der frischen Luft ohne Maske herumlaufen“, wenn es ungefährlich sei.

Anwalt: Maske beim Joggen sei unverhältnismäßig

Vor der generellen Maskenpflicht hatte es in der Stadt Düsseldorf entsprechende Regelungen für dicht bevölkerte Gehwege und Fußgängerzonen gegeben. Diese stellte der Anwalt nicht infrage. Aber dass man selbst beim Joggen oder im letzten Zipfel der Stadt Maske tragen müsse, sei unverhältnismäßig.