Caterer verklagt MagierProzess um „peinliches“ Mini-Buffet in Düsseldorf

Buffet

Im Düsseldorfer Amtsgericht hat ein Caterer einen Kunden verklagt, weil der mit dem bestellten Buffet unzufrieden war und die Rechnung nicht komplett zahlen will. Dieses Symbolfoto wurde im Mai 2019 in einem Berliner Hotel aufgenommen.

von Jonas Meister (meis)

Düsseldorf – Für Magier Sven H. (51) und seine Lebensgefährtin Judith C. (50) sollte es die Party des Jahres werden. 2019 hatten sie 90 Gäste zu ihrem gemeinsamen 100. Geburtstag in ihre Wohnung nach Düsseltal geladen. Zur Verköstigung wurde ein Buffet bestellt. Doch damit waren die Gastgeber überhaupt nicht zufrieden.

Nach 40 Minuten hatte das Partyvolk das Essen nämlich komplett weggefuttert. Die Folge: H. wollte die Rechnung des Caterers nicht ganz bezahlen und landete deshalb jetzt am Freitag (31. Juli) vor Gericht.

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Für die Gäste sollte es auf der Feier Suppe, Canapees, Salat und ein Dessert geben. Ein Plan, der so schnell nach hinten losging, dass wenig später der Pizzabote mit Nachschub anrücken musste. Für Sven H. und seine Freundin natürlich „hochnotpeinlich“, wie die „RP“ berichtet.

Und weil er so unzufrieden mit dem Mini-Buffet war, zog er von dem ursprünglich vereinbarten Preis 400 Euro ab und zahlte nur 1400 Euro an das Catering-Unternehmen. Damit war die Chefin wiederum nicht einverstanden und verklagte ihre Kunden auf 1000 Euro. In der Verhandlung erklärte sie jetzt in Düsseldorf, dass man extra noch über 150 Canapees und über 50 Käsespieße nachgeliefert hätte, um den Hunger der Gäste zu stillen.

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Der Anwalt des Magiers bemängelte hingegen, die unzureichende Beratung. So sei sein Mandant nicht darauf hingewiesen worden, dass er für 21,50 Euro pro Kopf keine 90, sondern eher 30 Gäste an einem Abend statt bekommt. Er hätte sich auf die Expertise der Profis verlassen und nach dem Buffet-Desaster aus „disziplinarischen Gründen“ die Zahlung der kompletten Rechnung verweigert.

Weil sich die beiden Parteien vor Gericht nicht einigen konnte, blieb dem Richter nun nichts anderes übrig als einen Gutachter zu bestellen. Der soll jetzt als Experte prüfen, ob die bestellte Essensmenge ausreichend war. (red)