An Düsseldorfer HochschulenStudenten empört über „Besuchsgebühr“

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Studentin Maureen Plessa vor ihrem Wohnheim: Sie findet die Forderung nach einer Übernachtungsgebühr „unverschämt“.

Düsseldorf – Aushänge in den Wohnheimen des Studierendenwerks Düsseldorf sorgen  für mächtig Ärger. Laut diesen Aushängen sollen die Studis eine Besucherpauschale von fünf Euro zahlen – für jede Nacht, in der sie Übernachtungsbesuch haben. Wird dieser Betrag nicht gezahlt, drohe eine fristlose Kündigung.

Diese Aushänge hängen schon seit einiger Zeit in den Wohnheimen, blieben bis jetzt allerdings unter dem Radar der Studierenden und des AStAs.

Übernachtungsgebühren für Studies: Bewohner beschwerte sich beim ASta

Im Dezember wandte sich jedoch ein Bewohner eines Wohnheims an den AStA der Hochschule Düsseldorf, weil er aufgefordert wurde, diesen Betrag zu zahlen.

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„Wir dachten uns, dass der Betrag sehr hoch ist und dass das nicht so ganz rechtens sein kann. Wir haben dann die Asten von den anderen Düsseldorfer Hochschulen und einen Anwalt kontaktiert und zusammen eine Unterlassungsaufforderung an das Studierendenwerk gerichtet“, berichtet Tim Krause (25) aus dem AStA-Vorstand.

Übernachtungsgebühren für Studies: viele Fragen offen

Es sei außerdem nirgendwo ersichtlich, wie der Betrag von fünf Euro entstehe und was mit dem Geld passiere. In den Mietverträgen ist zwar aufgeführt, dass eine Weitervermietung ohne Zustimmung des Studierendenwerks nicht gestattet ist, davon, dass kein Besuch empfangen werden darf, ist aber nirgendwo etwas zu finden.

„Außerdem ist nirgendwo definiert, was als Besuch zählt und ab wann die Pauschale gezahlt werden muss“, ergänzt Christoph Düring (31), ebenfalls Mitglied des AStA-Vorstands. Und Regelungen, wie kontrolliert werden soll, ob ein Mieter Übernachtungsbesuch hat, wurden auch nicht getroffen.

Übernachtungsgebühren für Studies: Mieterverein klärt über die Rechtslage auf

Dem Studierendenwerk ginge es neben dem Ausgleich von Mehrkosten, der durch Übernachtungsbesuch entstehe, mit diesen Aushängen besonders um die Abschreckung vor illegaler Untermiete. Dieser Punkt ist bis zu einem gewissen Grad verständlich, allerdings handelt es sich bei einer Übernachtung noch nicht um eine illegale Untermiete.

Laut dem Mieterverein Düsseldorf ist es erlaubt, Besucher bis zu sechs Wochen aufzunehmen, ohne dass dem Mieter dadurch zusätzliche Kosten entstehen. „Da es sich bei den Wohnheimen des Studierendenwerks um normale Mietverhältnisse handelt, gilt diese Regelung auch für diese Wohnungen“ erklärt Düring.

Leider sei der Kontakt zum Studierendenwerk sehr indirekt, und auch für eine Stellungnahme für den EXPRESS stand das Studierendenwerk nicht zur Verfügung.

Übernachtungsgebühren für Studenten: Wenige mussten bisher zahlen

„Was uns besonders stört, ist, mit welcher  Selbstverständlichkeit versucht wird, so etwas durchzusetzen, und davon ausgegangen wird, dass die Studierenden sich daran zu halten haben. Wir hoffen aber, dass sich das mit dem Studierendenwerk ohne größere Maßnahmen regeln lässt“, sagt Krause.

Florian Kaufhold ist nicht nur AStA-Referent, er wohnt auch in einem Wohnheim des Studierendenwerks. Er hat schon miterlebt, wie der Betrag gezahlt werden musste: „Ich habe die Besucherpauschale zwar noch nicht bezahlt, war mir am Anfang aber sehr unsicher, weil ich auf die günstige Wohnung im Wohnheim angewiesen bin. Ich habe dann meinen Mitbewohner gefragt und der meinte, dass er das noch nie bezahlt hat. Das habe ich dann auch nicht gemacht. Aber ich finde es echt unmöglich, dass man vom Studierendenwerk so behandelt wird“, ärgert sich der 25-Jährige.

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Auch Studentin Maureen Plessa (21) wohnt in einem der Wohnheime. Sie ärgert sich ebenfalls über die Pauschale: „Ich habe die Pauschale bis jetzt zwar noch nie bezahlt, aber ich finde auch, es geht niemanden etwas an, wann wer bei mir übernachtet. Außerdem wird das eh nicht kontrolliert – das Ganze ist also echt unnötig. Ich kenne auch niemanden, der das bis jetzt schon mal zahlen musste. So richtig ernst nimmt das auch niemand von den Bewohnern hier. Und ich frage mich echt, wie die fünf Euro zustande kommen – das finde ich echt viel. Gerade, weil das Wohnen im Wohnheim subventioniertes Wohnen ist, ist es unverschämt, dass wir dann für einen Gast so einen hohen Betrag zahlen sollen.“

Übernachtungsgebühren für Studies: AStA rät, nicht zu zahlen

Alle drei AStA Mitglieder sind sich in ihrer Einschätzung einig: „Wir würden allen raten, diesen Betrag nicht zu zahlen. Diese Pauschale und die Aushänge sind nicht rechtens. Wir haben sehr gute Chancen, dass wir mit der Unterlassungsaufforderung erfolgreich sein werden und dass die Pauschale abgeschafft wird. Wir werden auch darauf drängen, dass die bereits gezahlten Beträge wieder zurückgezahlt werden.“